Das Landgericht verhandelt einen Fall wegen schweren Missbrauchs eines Kindes. Foto: Nädele

Das Landgericht Rottweil verhandelt am Dienstag, 28. Mai, ein Berufungsverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.

Die Geschädigte der Sexualstraftat war zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt und die Tochter der Freundin des 34-jährigen Angeklagten aus Schramberg.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er am 28. November 2022 den Beischlaf mit besagter Tochter vollzogen habe. Außerdem wird ihm vorgeworfen zwei Nacktbilder der Tochter auf seinem Handy gespeichert zu haben. Daneben soll der Angeklagte am 15. Februar 2023 seine Freundin geschlagen haben.

In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Rottweil am 10. Oktober 2023 den Angeklagten zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Das Berufungsverfahren findet um 9 Uhr statt. Zuständig ist die 1. Große Jugendkammer. Das Landgericht weist darauf hin, dass für Teile der Verhandlung des Jugendgerichts eventuell ein Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Gehört werden ein Sachverständiger und zwei Zeugen.