Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies den Antrag des Klägers auf Berufung beim VGH als unzulässig zurück. Foto: dpa/Uwe Anspach

Der Einspruch eines Bürgers gegen die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim ist zurückgewiesen worden. Damit ist das Urteil rechtskräftig und die Wahl gültig.

Die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim ist gültig und der Einspruch eines Mannes dagegen kann nun endgültig zu den Akten gelegt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg bestätigte nach Angaben vom Montag ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz und wies den Antrag des Klägers auf Berufung beim VGH als unzulässig zurück.

Richter: Klage unbegründet und ohne Substanz

Der Mann war vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe schon im Oktober vergangenen Jahres mit seiner Klage gegen die Wahl des Rathauschefs gescheitert. Die Richter hatten sie als unbegründet und ohne Substanz bezeichnet. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

Mannheim hatte im Juli 2023 den CDU-Politiker Christian Specht zum neuen Oberbürgermeister gewählt, mit einem äußerst knappen Vorsprung von 859 Stimmen vor dem SPD-Kandidaten Thorsten Riehle. Der Mann hatte daraufhin wegen des Wahlverfahrens Klage gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht.