Ein Bild der Zerstörung: Im November 2016 passierte auf der B 463 nahe Weilstetten ein schwerer Unfall. Die Verurteilung des Unfallverursachers ist nun rechtskräftig. Foto: Archivfoto: Maier

Oberlandesgericht verwirft Revision eines jungen Albstädters. Tödlicher Unfall 2016.

Balingen-Weilstetten/Stuttgart - Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat die Revision gegen ein Strafurteil des Landgerichts Hechingen als unbegründet verworfen und damit die Verurteilung eines zur Tatzeit 27-jährigen Mannes aus Albstadt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung bestätigt. Das teilte das Hechinger Landgericht am Montag mit.

Der Angeklagte war mit Urteil des Amtsgerichts Balingen im April 2018 wegen eines Verkehrsunfalls, den er im November 2016 auf der Bundesstraße 463 von Balingen in Fahrtrichtung Albstadt auf Höhe Weilstetten aufgrund riskanter Fahrweise bei Regennässe verursacht hatte, verurteilt worden. Dabei war eine 57 Jahre alte Fahrzeuglenkerin getötet worden, fünf weitere Verkehrsteilnehmer erlitten zum Teil schwere Verletzungen.

Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hatte die dagegen gerichtete Berufung nach drei Verhandlungstagen verworfen. Mit der Entscheidung des OLG ist Urteil nun vollumfänglich rechtskräftig geworden.