Im Dark­net, dem dunklen Stiefbruder des Internets, bestellten sie Cannabisprodukte, Amphetamine und Ecstasy-Pillen und verkauften diese dann gewinnbringend weiter. (Symbolfoto) Foto: dpa

Geständige Angeklagte kommen vorraussichtlich mit Bewährungsstrafen davon. Urteil wird Donnerstag erwartet.

Balingen/Hechingen - Weil sie massenhaft Drogen im Darknet bestellt und weiterverkauft haben, müssen sich sieben junge Männer aus dem Raum Balingen seit Dienstag vor dem Hechinger Landgericht verantworten. Ein Einigungsgespräch hat jedoch schnell ergeben: Die geständigen Angeklagten kommen mit Bewährungsstrafen davon.

Sieben Männer, geboren zwischen 1992 und 1996, haben im Raum Balingen zwischen dem Sommer 2014 und September 2016 einen florierenden Drogenhandel aufgebaut. Im Darknet, dem dunklen Stiefbruder des Internets, bestellten sie Cannabisprodukte, Amphetamine und Ecstasy-Pillen und verkauften diese dann gewinnbringend weiter.

Begannen sie zunächst mit kleinen Mengen, wie zehn Gramm Haschisch und zwölf Ecstasy-Pillen, bestellten sie bald immer mehr Betäubungsmittel. Letztendlich summierten sich die Drogen, wegen denen sie jetzt in Hechingen vor Gericht stehen, auf ein knappes Kilogramm Cannabisprodukte, ein gutes Kilogramm Amphetamin und 6000 Ecstasy-Kapseln, wie der Staatsanwalt in seiner Anklage auflistete.

Die sieben jungen Männer entsprechen nicht dem Bild, das man sich klischeeweise von Drogenhändlern macht. Alle sind akkurat gekleidet, tragen modische Kurzhaarfrisuren. Alle haben sie einen Schulabschluss, Ausbildungen zum Zimmerer oder Produktionsmechaniker, arbeiten als Maler oder Betonbauer, einer von ihnen möchte demnächst ein Architekturstudium beginnen.

Gruppenname ACAB" - englisch für "All cops are bastards"

Sie stammen aus Balingen, Dürrwangen, Dormettingen und Ebingen, kommen aus keinen sozial schwachen Familien. Trotzdem haben sie beschlossen, im Sommer 2014 unter dem Gruppennamen "ACAB" - englisch für "All cops are bastards", zu deutsch: Alle Polizisten sind Bastarde – im Darknet Drogen zu kaufen und damit zu handeln. Die Sache flog schließlich auf, am 23. Juni 2016 kam es zu Hausdurchsuchungen.

Einige der sieben Angeklagten haben bereits Vorstrafen wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Drogenhandels oder erpresserischem Menschenraubs. Auf dem Kerbholz stehen auch Gefährdung des Straßenverkehrs, Beleidigung und Strafvereitelung. Einer saß wegen seiner Taten bis vor wenigen Wochen im Gefängnis.

Am Dienstagnachmittag kam es nun vor dem Hechinger Amtsgericht zu einem nichtöffentlichen Verständigungsgespräch zwischen dem Staatsanwalt, den Verteidigern und dem Gericht unter dem Vorsitz von Richter Hannes Breucker. Der Deal: Sämtliche Angeklagten legen umfassende Geständnisse zu den ihnen vorgehaltenen Straftaten ab. Dies berücksichtigt im Gegenzug das Gericht beim Verhängen des Strafmaßes.

Dieses wurde festgelegt auf Bewährungsstrafen im Rahmen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Hinzu kommen Geldstrafen zwischen 800 und 2400 Euro, die an die Bewährungshilfe im Zollernalbkreis zu zahlen sind. Das Gericht verzichtet weiterhin darauf, Geld aus den Drogengeschäften einzuziehen. Den sieben Angeklagten war angesichts dieses zu erwartenden Urteils die Erleichterung deutlich anzusehen.

Der nächste – und voraussichtlich letzte – Verhandlungstag beginnt am Donnerstag, 4. April, um 9 Uhr in Hechingen. An diesem Tag wird auch das Urteil erwartet.

Das Darknet ist ein Teil des Internets, in dem die Teilnehmer ihre Verbindungen untereinander von Hand herstellen. Dadurch bietet das Darknet ein hohes Maß an Sicherheit und Anonymität. Wer im Darknet, in dem neben Drogen auch verbotene Pornografie und Waffen gehandelt werden, mitmischen will, muss von anderen Teilnehmern eingeladen oder akzeptiert werden.