Bereute vor dem Balinger Amtsgericht seine Taten: ein 25-jähriger Exhibitionist. Foto: Erb

25-jähriger Arbeitsloser beteuert vor dem Amtsgericht: "Es geschieht nie wieder".

Balingen - Was bringt einen 25-Jährigen dazu, sich in den Fußgängertunnel hinter dem real-Markt Auf Gehrn zu stellen, vor einer Vorbeigehenden sein Glied herauszuholen und zu onanieren? Diese Frage beschäftigte gestern das Balinger Amtsgericht.

Damit nicht genug: Der junge Mann hatte sich im McDonald’s vor einer Frau befriedigt, hatte in der Videothek zwei Frauen sein nacktes Glied gezeigt, war mehrfach mit entblößtem Unterkörper am Stausee-Rundweg in Schömberg gestanden, hatte dort eine Walkerin und eine Spaziergängerin erschreckt. Der Alkohol sei schuld gewesen, die Drogen, die aussichtslose soziale Lage, sagte der junge Mann gestern reumütig vor Gericht.

Wegen Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses hatte die Staatsanwaltschaft gegen den arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger Anklage erhoben. "Was Sie sagen, ist richtig. Es tut mir wahnsinnig leid", räumte er ein und versprach gleichzeitig: "Es geschieht nie wieder." Er habe kein Geld gehabt, habe, nachdem ihn seine Eltern hinausgeworfen hatten, vorübergehend im Obdachlosenheim der Caritas gewohnt, später in einer Pensionswohnung in Dotternhausen. Er sei nach und nach in einen Sumpf aus Drogen und Alkohol abgestürzt. "Was ich gemacht habe, war totaler Schwachsinn", sagte er. Da gab ihm die Richterin Recht.

Er habe dagegen angekämpft, versicherte der Angeklagte, und in den vergangenen zwei, drei Monaten habe sich etwas geändert: Er sei in eine WG mit einem Kumpel gezogen, wolle seine Zimmermannslehre fertigmachen, habe allein in diesem Jahr schon mindestens 50 Bewerbungen losgeschickt. Demnächst habe er ein Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeitsfirma. Er gehe jeden Samstag zur Gemeinschaftsstunde der Kirchengemeinde, habe begonnen zu joggen. Er wolle jetzt ein Buch schreiben, das Leute davon abhalten solle, Drogen zu nehmen.

Die Richterin folgte im Strafmaß dem Antrag des Staatsanwalts: eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, zudem 60 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine ambulante Therapie bei der Suchtberatung. Für den Angeklagten spreche, dass er von den Drogen wegkommen und die Arbeit wieder aufnehmen wolle.

Der Angeklagte sagte, er finde das Strafmaß in Ordnung: "Arbeit tut mir gut."