Wie die Staatsanwältin betonte, sei in den Clips deutlich zu erkennen, dass die gezeigten Personen jünger als 14 Jahre sind. Foto: Archiv

Gericht verurteilt 45-Jährigen wegen Kinderporno-Besitzes. Richterin: "Menschenquälerei".

Balingen - Erneut hat ein Fall von Kinderporno-Besitz das Balinger Amtsgericht beschäftigt. Zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung ist am Donnerstag ein Mann aus einer Kreisgemeinde verurteilt worden. Außerdem muss er 1.000 Euro an den Jugendförderverein bezahlen.

Bereits am 14. April war ein Rentner zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verdonnert worden. Dieser ist wie der 45-jährige Angeklagte, der gestern vor Gericht stand, selbst Familienvater. Doch anders als der Senior räumte der jüngere Mann seine Vergehen ohne größere Umschweife ein. Er habe da "einen Bock geschossen", der nicht mehr rückgängig zu machen sei, und werde dafür "geradestehen". Den Urteilsspruch kommentierte er mit den Worten: "Das ist vollkommen richtig."

Mehrere CDs mit Filmdateien waren im vergangenen November in der Wohnung des geschiedenen Mannes, dessen aktuelle Freundin ebenfalls zwei Kinder hat, sichergestellt worden. Wie die Staatsanwältin betonte, sei in den Clips deutlich zu erkennen, dass die gezeigten Personen jünger als 14 Jahre sind. "Wenn man die Akte aufschlägt, schüttelt es einen", schilderte die Richterin ihre Eindrücke.

Es sei "schlimm", dass es Menschen mit solchen Neigungen gebe. "Die Leute, die solche Bilder herstellen, leben von Leuten wie Ihnen, die so etwas anschauen", echauffierte sie sich. Für diese Kinder sei das "furchtbar" und eine "Menschenquälerei". Außerdem nannte es die Richterin "erschreckend", dass in jüngster Zeit im Balinger Amtsgericht wiederholt solche Fälle verhandelt werden müssten.

"Eher zufällig" sei er auf die Filme gestoßen. "Es hat mich interessiert, was das ist", beschrieb der Mann seine Beweggründe. Der Verweis auf seine mangelnden Englischkenntnisse ließ das Gericht nicht gelten. Die Bilder seien "auf Deutsch und auf Englisch gleich", wetterte die Richterin. Die Staatsanwältin bekräftigte, dass Titel wie "Kids Hard" nicht misszuverstehen seien.

Auch die Zufälligkeit des Funds zog die Richterin in Zweifel. Sie sei ebenfalls "viel im Internet unterwegs" und sei noch nie auf solche Bilder gestoßen. Außerdem habe der Mann keinesfalls zufällig die Filme gebrannt und die CDs aufbewahrt. Der 45-Jährige räumte ein, online einschlägige Foren besucht zu haben. Er habe aber noch nie "was mit Kindern getan", sondern "das nur angeschaut".

Das Geständnis des wegen anderer Delikte vorbestraften Mannes führte dazu, dass er mit einer geringeren Strafe als der Rentner davonkam. Er sicherte zu, künftig solche Bilder nicht mehr anzuschauen. Einen Computer habe er nun nicht mehr: "Ich vertreibe mir meine Zeit jetzt anders."