Hier findet das Ehe-Drama ein juristisches Ende: Das Amtsgericht Hechingen verurteilte einen rabiaten Ehemann wegen Körperverletzung, Bedrohung und Waffenbesitz. Foto: Volker Rath

41-Jähriger wegen Körperverletzung, Bedrohung und Waffenbesitzes verurteilt. Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro.

Balingen/Hechingen - Dass ein Mann seine Ehefrau nur mit einer statt mit beiden Händen und auch nicht besonders stark gewürgt hat, macht die Tat nicht unbedingt besser. Auch, dass er die erpresserischen Worte, die er ihr mit an den Hals gehaltenem Messer sagte, schnell wieder zurücknahm, nicht. Das Strafmaß für einen 41-jährigen Angeklagten vor dem Hechinger Amtsgericht aber relativierten diese Einschränkungen beträchtlich. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und unerlaubten Waffenbesitzes wurde er am Mittwoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro verurteilt.

Über acht Stunden lang analysierten die Prozessbeteiligten das dramatische letzte Kapitel der Ehe zwischen dem 41-Jährigen und seiner gleichaltrigen Frau. Das Paar hatte nach fast zehn Jahren Ehe nicht mehr viel gemeinsam, der Mann längst eine neue Freundin. Dennoch lebten die beiden während der laufenden Scheidung noch im gemeinsam ausgesuchten Einfamilienhaus in einem Balinger Ortsteil. "Wir hatten zwei Hunde zusammen", erklärte der Angeklagte vor Gericht. Hauptsächlich wegen dieser Verpflichtung sei er nicht sofort ausgezogen, als die Ehe in die Brüche gegangen sei. Und auch wenn man hin und wieder noch das Bett geteilt habe – "die Verhältnisse waren geklärt", so der Angeklagte.

Zudem stehe das Haus zwar auf dem Grundstück seiner Frau und sei auch auf sie eingetragen, er aber habe alle Raten übernommen. Auch ein Auto habe er der schlecht verdienenden Friseurin zur Verfügung gestellt und es zudem lange hingenommen, dass eine befreundete Familie seiner Gattin in seinem eigenen Haus keine Nebenkosten gezahlt hätte, schließlich sogar mutwillig die Fußböden zerstört hätte, nur um ihm zu schaden. Seine Frau habe ihn ausgenommen und "billig verkauft", klagte der Mann vor Gericht. Als er für einige Monate zu seiner neuen Freundin gezogen sei, habe ihn seine mittlerweile Exfrau gar mit erfundenen Liebesschwüren, Betteln und Bitten wieder zurück ins Haus geholt, für das er dann auch bald wieder die Raten übernommen habe.

41-Jähriger soll seine Frau mehrfach vergewaltigt haben

Als gutgläubigen Gönner stellte sich der 41-Jährige vor Gericht in Hechingen dar. Ein gänzlich anderes Bild jedoch zeichnete seine Exfrau, nämlich das eines besitzergreifenden Vergewaltigers. Noch während der Trennungsphase habe er sie immer wieder zum Sex gezwungen und sie unter Druck gesetzt. Im Mai vergangenen Jahres soll der 41-Jährige seiner damaligen Ehefrau ein Fallmesser an den Hals gehalten haben. Er habe gedroht, sie zu töten, es sei denn, sie gehe zum Notar und lasse das Haus, in dem das Paar gemeinsam wohnte, auf ihn überschreiben.

Nachdem er die Tat zu Beginn der Verhandlung noch geleugnet hatte, gestand der Angeklagte sie schließlich doch. Ebenso gab er zu, seine Frau gewürgt zu haben, um so die Telefonnummer ihres angeblichen neuen Freundes herauszubekommen.

Was die Frau jedoch als monatelange Qual beschrieb, für die der Angeklagte mitunter eine längere Haftstrafe hätte bekommen können, relativierte sich während der Verhandlung. Die Verletzungen der Frau seien damals nicht polizeilich aufgenommen worden, auch kein ärztlicher Befund liege vor, so die Staatsanwältin: "Es gab lediglich eine leichte Rötung am Hals." Zudem habe der 41-Jährige den Hals der Frau lediglich mit einer Hand umfasst, die Frau habe dabei noch mit ihm sprechen können.

Ob der Mann seiner damaligen Frau tatsächlich mit ständigen Drohungen das Leben zur Hölle gemacht, sie und ihr Haus als seinen Besitz angesehen hatte, oder ob es in Wirklichkeit so gewesen war, dass die Frau ihren Mann nicht ziehen lassen wollte, ihn – hauptsächlich aus finanziellen Gründen – weiter an sich zu binden versuchte, das konnte das Gericht nicht eindeutig klären.