Jugendschöffengericht: 21-Jähriger zu Bewährungsstrafe und Geldauflage verurteilt / Milz-Verletzung nicht durchs Fallen

Bad Wildbad/Calw. Im Juli vergangenen Jahres kam es zum Streit zwischen einem heute 21-Jährigen und seiner damaligen Freundin. Weil der Auszubildende dabei handgreiflich wurde, musste er sich nun vor dem Jugendschöffengericht verantworten, zumal die Geschädigte erhebliche Verletzungen davon trug.

"Konzentrierte stumpfe Gewalteinwirkung ist neben leukämischer Erkrankung eine von zwei Möglichkeiten, warum eine Milzruptur entstehen kann", erläuterte der Sachverständige. Und da diese nicht durch bloßes Fallen entstehen könne und die übrigen Verletzungsmuster und Aussagen der jungen Frau zu den Angaben passten, seien die Tritte in die Körperseite, während sie auf dem Boden lag, nachvollziehbar, so der Rechtsmediziner.

Zuvor hatte nämlich der Angeklagte abgestritten, die 20-jährige Freundin getreten zu haben. Vielmehr sei sie nach einer Backpfeife gefallen. "Bauchschmerzen hatte sie schon vorher", berichtete er von Fragen nach Schmerzmitteln in den Tagen vorher.

Zu der Auseinandersetzung kam es, nachdem die junge Frau seine Brille zerbrach und ein Glas nach ihm warf, weil er mit seinen Brüdern Playstation spielte, statt sich um sie zu kümmern.

Den Rettungswagen rief sie schließlich selbst, nachdem er sich von ihr abgewandt hatte. Durch die Verletzung der Milz hatte sie innere Blutungen und musste tags darauf notoperiert werden.

Unerlaubter Waffenbesitz

"Jedes Mal, wenn sie da war und die beiden Streit hatten, kam irgendwann die Polizei oder der Rettungswagen, weil sie erzählte, misshandelt worden zu sein, ohne dass es stimmte", erzählte die Mutter des Beschuldigten. Im Sommer des vergangenen Jahres war es dann doch so, wie der Vorsitzende Richter aufgrund der Krankenhausberichte feststellte. Das Jugendschöffengericht verurteilte den jungen Mann zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und bezog auch den unerlaubten Waffenbesitz einer Schreckschusspistole dabei ein.

Da half es auch nichts, dass der Verteidiger nicht nur auf die Wiederaufnahme der Beziehung nur einen Monat nach dem Vorfall sowie die anwaltliche Erklärung verwies, in der alle Vorwürfe zurückgenommen wurden. Er hatte deshalb auf Freispruch plädiert.

Inzwischen scheint die Verbindung aber endgültig zerrüttet. Das Gericht stellte dem Angeklagten einen Bewährungshelfer zur Seite und fordert von ihm das Absolvieren eines Einzeltrainings zur Selbsterkenntnis.

Zusätzlich erhielt der junge Mann die Auflage, 1000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen.