In Anwesenheit des Präsidenten des Heilbäderverbandes, Bürgermeister Fritz Link (links) und des ersten Landesbeamten des Landkreises Calw, Frank Wiehe (rechts) nahm Bürgermeister-Stellvertreterin Ursula Jahn-Zöhrens eine Urkunde von Innenminister Thomas Strobl entgegen, die die rechtliche Grundlage für die Neuausschilderung darstellt. Foto: Innenministerium Foto: Schwarzwälder Bote

Tourismus: Innenminister Thomas Strobl übergibt Urkunden an Kurorte / Nennung Ab 1. Februar möglich

Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl ermöglichte die Landesregierung im Dezember 2019, dass 38 Kurorte im Land künftig ihre Kurort -Prädikate auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen können, teilt das baden-württembergische Innenministerium in einer Pressemeldung mit.

Stuttgart/Bad Wildbad. "Wir stärken die Kurorte und unterstützen ihre großen Anstrengungen für den Tourismus im Land", sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am in Stuttgart. Anlass war eine Feierstunde zur Verleihung von Bezeichnungen an 38 Kurorte im Innenministerium. "Künftig kann jeder, der nach Bad Wildbad kommt, der in die Stadt fährt, auf den ersten Blick erkennen: Bad Wildbad ist Heilbad. Mich freut es sehr, dass das Kabinett meinem Vorschlag gefolgt ist und künftig 38 Kurorte im Land ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln führen können. Die Ortstafeln sind oft das erste, das ein Besucher sieht, wenn er in einen Ort fährt – sie sind sozusagen die Visitenkarte", so Strobl weiter.

Initiative "gerne aufgegriffen"

Damit trage die Landesregierung der Ortsschilderinitiative des Heilbäderverbands Baden-Württemberg Rechnung, so der Minister weiter. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, die Prädikate (zum Beispiel "Staatlich anerkanntes Heilbad" oder "Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb") durch Aufnahme auf die Ortstafeln deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und umfassender kommunizieren zu können.

"Diese Initiative haben wir gerne aufgegriffen und dem Wunsch entsprochen. Damit können die Kurorte im Land ihre Prädikate deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und noch sichtbarer werben", sagte Strobl.

Die Landesregierung kann laut Gemeindeordnung auf Antrag an Gemeinden für diese selbst oder für einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen (sogenannte Zusatzbezeichnungen) verleihen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen. Diese Voraussetzungen sind für die Kurorte im Hinblick auf die staatliche Anerkennung der entsprechenden Prädikate nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten erfüllt. Titel, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind, können wiederum nach dem Straßenverkehrsrecht auf der Ortstafel geführt werden.

Insgesamt hatten 38 Kurorte aus 16 Landkreisen an der Ortsschilderinitiative teilgenommen und einen Antrag auf Verleihung einer ihrem Kurortprädikat entsprechenden Zusatzbezeichnung gestellt. Die Landesregierung hat die Zusatzbezeichnungen jeweils mit Wirkung zum 1. Februar 2020 verliehen. Ab diesem Tag können die 38 Kurorte die Schilder austauschen.