Für die Bürger ändert sich nichts. Sie können trotzdem abstimmen. (Symbolbild) Foto: dpa

Zustellproblem bei Bürgermeisterwahl liegt laut Stadt bei Post. Für Wähler ändert sich nichts.

Bad Herrenalb -  In Bad Herrenalb kursiert das Gerücht, dass ganze Straßenzüge keine Wahlbenachrichtigung bekommen hätten. Am Donnerstag hat nun die Stadtverwaltung eine Pressemitteilung unter der Überschrift "Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht angekommen ist?" verschickt.

Mehrere Bürger haben demnach die Stadtverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass sie keine Wahlbenachrichtigung für die Bad Herrenalber Bürgermeisterwahl erhalten hätten. Die Ursache hierfür liege offenbar in einem Zustellproblem bei der Post, denn alle Wahlbenachrichtigungen seien nachweislich fristgerecht verschickt worden. Betroffen von der Nichtzustellung seien punktuell Haushalte im gesamten Stadtgebiet.

Für Bürger ändert sich nichts

"Gründe für die Nichtzustellung konnte die Post trotz wiederholter Nachfragen seitens der Stadtverwaltung bisher nicht nennen", heißt es weiter. Für die betroffenen Bürger indes ändere sich faktisch nichts. Wie die Stadt bereits bekanntgegeben habe, könnten alle Wahlberechtigten auch ohne Benachrichtigung am 10. November wählen, sie müssten lediglich einen gültigen Personalausweis im Wahllokal vorzeigen. Zudem könnten Wahlscheine für die Briefwahl auch direkt im Bürgeramt bis spätestens 8. November, 18 Uhr, per Post oder elektronisch per E-Mail, Fax oder Internet bis spätestens 8. November, 12 Uhr, beantragt werden.

Detaillierte Infos dazu erteile Simone Rieger im Bad Herrenalber Bürgeramt, Telefon 07083/50 05 18, oder per E-Mail an simone.rieger@badherrenalb.de.

Blick auf Plakate

Wie auf Anfrage von der Verwaltung zu erfahren war, wurden Bürgermeisterkandidaten darauf aufmerksam gemacht, wenn Wahlplakate am falschen Platz angebracht waren oder zu viele aufgehängt wurden.

Nebenbei: Bei der OB-Wahl in Calw sorgte diesen Monat hinter den Kulissen ein Streit um Wahlplakate für Wirbel. Wie die Ordnungsamtsleiterin bestätigte, habe es mehrere Beschwerden wegen überzähliger Werbebanner gegeben. Bei Stichproben sei festgestellt worden, dass zum Teil mehr angebracht worden seien. Die Stadt habe daraufhin eine Frist gesetzt, bis wann diese entfernt werden müssten. Ein solcher Verstoß könne einerseits als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, andererseits aber auch einen Grund für eine Anfechtung des ausstehenden Wahlergebnisses liefern.