Neben der bestehenden – hier eine Aufnahme von November 2022 – soll eine zweite Brücke über das Gauchachtal entstehen. Das Vorhaben ist vorerst gestoppt. Foto: Roger Müller

Der Verwaltungsgerichtshof stoppt nach Eilantrag den Bau der zweiten Brücke über das Gauchachtal. Für die betroffenen Gemeinden ist diese Entscheidung eine große Enttäuschung. Jetzt werden weitere Prüfungen notwendig.

Eine erste Entscheidung im Rechtsstreit um den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke ist gefallen. Im Januar hatte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Südbaden einen Eilantrag zur Klage gegen die Plangenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) für den Bau der zweiten Brücke eingereicht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat dem nun stattgegeben.

 

Brücke muss auf Umweltverträglichkeit geprüft werden

Das bedeutet: Der Bau der Brücke ist vorerst gestoppt. Mit dem Eilantrag will der VCD verhindern, dass vor Ort vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über die Klage im Hauptsacheverfahren gerichtlich entschieden wird. Das RP hatte eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht als erforderlich angesehen. Die Begründung: die Baustraße sei im Wesentlichen eine vorübergehende Beeinträchtigung und die Brücke selbst sei bereits seit 1991 genehmigt. Der VCD Südbaden hat in seiner Klage entgegengehalten, die Brücke müsse nach heutigem Stand auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft werden. Das sieht auch der VGH so.

„Wichtiger Etappensieg für den Umweltschutz“

„Dies ist ein wichtiger Etappensieg für den Umweltschutz und ein Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit. Der VGH bestätigt damit, dass Straßenbauvorhaben aus dem letzten Jahrtausend nicht unhinterfragt in die Tat umgesetzt werden dürfen“, so Paul Daum, Vorsitzender des VCD Südbaden.

Mit Bedauern habe das RP die Eilentscheidung zur Kenntnis genommen. Wie es mitteilt, komme der VGH unter anderem zu dem Ergebnis, dass aller Voraussicht nach für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Deren Gegenstand müsse nicht nur die Baustraße, sondern auch das Bauwerk der zweiten Brücke sein.

Gemeinden würden mit Brücke entlastet werden

Aufgrund der unanfechtbaren Entscheidung des Gerichtes könne der Bau der Brücke nicht wie geplant beginnen. Dies sei eine große Enttäuschung für die betroffenen Gemeinden, die mit dem Bau der Brücke entlastet würden. Die Behörde kündigte an, die Begründung des Gerichts nun zu prüfen und dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden.