Der Verwaltungsgerichtshof stoppt nach Eilantrag den Bau der zweiten Brücke über das Gauchachtal. Für die betroffenen Gemeinden ist diese Entscheidung eine große Enttäuschung. Jetzt werden weitere Prüfungen notwendig.
Eine erste Entscheidung im Rechtsstreit um den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke ist gefallen. Im Januar hatte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Südbaden einen Eilantrag zur Klage gegen die Plangenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) für den Bau der zweiten Brücke eingereicht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat dem nun stattgegeben.