Jakobskreuzkraut wächst auch im Zollernalbkreis oft an den Rändern von Straßen und Wegen. Für Nutztiere wie Rinder und Pferde ist es gefährlich. Foto: Kästle

Nicht nur der Ostdorfer Landwirt Ernst Hermann Maier, bekannt als "Rinderflüsterer" und Vorsitzender des Vereins Uria, ärgert sich über das knallgelbe Jakobskreuzkraut. Dieses ist für Menschen ungefährlich, für Nutztiere aber giftig wegen der darin enthaltenen Pyrrolizidin-Alkaloide, die schwere Leberschäden an Rindern und Pferden hervorrufen können. Die Landwirte müssen diese Pflanzen mühsam entfernen und vor dem Verbrennen trocknen.

Balingen - Maier hat sich an das Landratsamt gewandt und bemängelt, dass die Ränder der Wege mit einer Samenmischung bestreut worden seien, die Jakobskreuzkraut enthalten habe. Er kritisiert auch, dass die Mitarbeiter der Straßenmeistereien und Bauhöfe zuweilen zwar einen Streifen mit Jakobskreuzkraut abmähen, die Pflanzen im Anschlussbereich aber stehen lassen.

Dem Landratsamt sei nicht bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt dieses Kraut in Saatgutmischungen für Straßenbegleitgrün enthalten war, heißt es nun in einer Stellungnahme der Balinger Behörde.

Seit Jahren werde darauf geachtet, dass die Straßenmeistereien nur Mischungen ohne Jakobskreuzkraut verwenden, da man sich dessen Gefährlichkeit für Nutztiere bewusst sei. Mitarbeiter der Straßenmeistereien würden darin geschult, diese Pflanze von Straßen- und Wegerändern zu entfernen.

Tierhalter seien dafür verantwortlich, dass das Futter frei von giftigen Stoffen sei

Weiter heißt es, dass es sich bei Jakobskreuzkraut um eine natürlich vorkommende Pflanze handele, die an unterschiedlichen Standorten im Zollernalbkreis vorkomme. Es gebe keine gesetzlichen Vorgabe, wie diese zu bekämpfen sei.

Der Tierhalter sei dafür verantwortlich, dass das Futter frei von giftigen Stoffen sei. In der Regeln würden Tiere auf der Weide das Jakobskreuzkraut meiden, es werde getrocknet im Heu allerdings mitgefressen.

Maiers Einladung an Jana Kleen, die Leiterin des Landwirtschaftsamts, zu einer gemeinsamen Aktion zur Entfernung des Jakobskreuzkrauts muss die Amtsleiterin aufgrund ihrer vielfältigen Dienstpflichten und des vollgepackten Terminkalenders freundlich ablehnen. Gleiches gelte für Straßenbauverwaltung und Naturschutz.