Das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn soll geschützt werden – doch der Vogel durchkreuzt damit andere Pläne. Foto: Pixabay/Hans

Ein neues Papier zum Auerhuhn verändert Windplanungen in fünf Regionen, darunter auch Villingen-Schwenningen.

Anfang August hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Fassung der Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn veröffentlicht. Danach müssen die Regionalverbände potenzielle Flächen für die Windernte im Blick auf den Schutz des Auerhuhns neu bewerten, da zusätzliche Flächen ausgewiesen wurden, auf denen artenschutzrechtliche Prüfungen in Bezug auf das Auerhuhn entfallen können.

Das nun vorgelegte Papier ersetzt die bisherige, knapp ein Jahr alte Planungsgrundlage. Die Neufassung sieht jetzt an mehreren Stellen im Schwarzwald weitere Potenzialflächen vor, für die noch im letzten Jahr eine Zurückstellung empfohlen worden war. Diese können jetzt leichter für Windkraft genutzt werden.

Die fünf Regionalverbände müssen deshalb ihre bereits angelaufenen Planungen nachjustieren.

In Sachen Windkraft drängt die Zeit

Nach den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes ist es die Aufgabe der zwölf Regionalverbände im Land, in ihren Regionalplänen jeweils 1,8 Prozent ihrer Regionsfläche für Windenergieanlagen planungsrechtlich zu sichern. Für diesen Auftrag hat das Land einen straffen Zeitplan vorgegeben: Bis Ende des Jahres sollen die ersten Entwürfe stehen und die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren für Behörden, Verbände und die Bürgerschaft eingeleitet werden. Die Planungen selbst sollen mitsamt der Auswertung der Beteiligungsverfahren bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein. Um diesen Zeitplan erreichen zu können, hatte das Land unter anderem in der Task Force Erneuerbare Energien zugesagt, bis Ende September 2022 für verlässliche Planungsgrundlagen zu sorgen. Darauf haben die Regionalverbände ihre Planungen aufgebaut.

Zwei Planungen prallen aufeinander

Die geänderte Planungsgrundlage Auerhuhn und Windenergie trifft damit jetzt auf bereits weit fortgeschrittene Planungen in immerhin fünf von zwölf Regionen in Baden-Württemberg, darunter die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg (Villingen-Schwenningen). In diesen Gebieten wurde mit der bisherigen Fassung der Empfehlungen gearbeitet, weshalb die erstellten Konzeptionen nun anzupassen sind. „Die neuen Grundlagen sind aus Gründen der erforderlichen Rechtssicherheit unserer Pläne selbstverständlich in den Planungsprozess einzuspeisen. Es ist bedauerlich, dass diese neuen Grundlagen nun so spät vorgelegt wurden“, verdeutlicht Marcel Herzberg, Verbandsdirektor des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg (Villingen-Schwenningen) das Dilemma.

Windräder sollen gebaut werden – aber ist das jetzt, wie geplant, möglich? Foto:  sarangib

„Es ist wie beim Hausbau: Wenn nachträglich der Grundriss geändert wird, muss das Mauerwerk sehr wahrscheinlich bis auf dieses Niveau abgetragen und wieder neu aufgebaut werden“, ergänzt Verbandsdirektor Wolfgang Brucker aus der Region Südlicher Oberrhein.

Verbandsdirektor Sascha Klein aus der Region Nordschwarzwald (Pforzheim) hierzu: „Wir werden die neuen Grundlagen schnell einarbeiten und die erneut durchzuführenden Planungsschritte nachholen. Allerdings lassen sich die Planungsverfahren nicht beliebig beschleunigen.“

Noch in den Sommerferien wird getagt

Neben dem Auerhuhnpapier wurden im Laufe der letzten Monate weitere Planungsgrundlagen ergänzt oder geändert. Die Zusammenarbeit mit zahlreichen einzubeziehenden Landesbehörden wie Denkmalschutz, Flugsicherung und Naturschutz verlaufe weitgehend konstruktiv, so die Beteiligten. Zeitpunkt, Umfang und Folgen der Rückmeldungen aus den Landesbehörden können jedoch die Einhaltung der landesgesetzlichen Zeitvorgaben ebenfalls infrage stellen. Zu guter Letzt können aber auch bundesgesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen (wie militärische Belange) zu Verzögerungen führen, die nicht in der Verantwortung des Landes Baden-Württemberg liegen.

Noch in den Sommerferien soll es in Stuttgart gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Ministerien einen Austausch geben, wie mit der geänderten Planungsgrundlage umgegangen werden kann. Ziel ist es, möglichst keinen weiteren Zeitverzug zu erhalten. Einen Dämpfer haben die ambitionierten Zeitpläne in den fünf Regionen aber in jedem Fall bereits erfahren.