Diese Entscheidung könnte die Debatte über Sozialleistungen für ausländische Arbeitslose befeuern: Das Sozialgericht Dortmund hat in einer Eilentscheidung einer arbeitssuchenden spanischen Familie Hartz IV zugesprochen.

Diese Entscheidung könnte die Debatte über Sozialleistungen für ausländische Arbeitslose befeuern: Das Sozialgericht Dortmund hat in einer Eilentscheidung einer arbeitssuchenden spanischen Familie Hartz IV zugesprochen.

Dortmund - Das Sozialgericht Dortmund hat in einer Eilentscheidung einer arbeitssuchenden spanischen Familie Hartz IV zugesprochen. Das Arbeitslosengeld II werde aber nur vorläufig gewährt, teilte das Gericht mit.

Ein Sprecher sagte, die Kammer gebe damit dem EU-Gemeinschaftsrecht den Vorzug vor dem Leistungsausschluss für Ausländer nach deutscher Vorgabe.

Die Entscheidung könnte die Debatte über Sozialleistungen für ausländische Arbeitslose befeuern. Dies sei kein Einzelfall, erläuterte ein Gerichtssprecher. Die Gerichte warteten auf eine grundsätzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Ende 2013 habe das Bundessozialgericht dem EuGH einen solchen Fall vorgelegt. Mit einer Entscheidung werde in diesem Jahr gerechnet.

Das Dortmunder Gericht entschied zugunsten eines spanisches Paares mit vier Kindern. Die Familie lebt seit Juli 2013 in Iserlohn im Sauerland. Ein Elternteil und ein älteres Kind gehen geringfügigen Beschäftigungen nach. Im Übrigen erhält die Familie Kindergeld.

Zahlungen nach Hartz IV lehnte das zuständige Job Center Märkischer Kreis unter Hinweis auf den Leistungsausschluss gemäß Sozialgesetzbuch II ab. Nach dieser Vorschrift werden Ausländern und ihren Familien, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, keine Leistungen gewährt.

Es bestünden aber erhebliche Zweifel, ob dieser Leistungsausschluss in Bezug auf EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbar ist, erläuterte das Gericht. Und im Eilverfahren könne nicht abschließend geklärt werden, ob der Leistungsausschluss in dem Fall der spanischen Familie greife.

In einer Abwägung der Folgen entschied das Gericht zugunsten der Familie. Denn ihr drohten ohne diese Grundsicherungsleistungen existenzielle Nachteile, die sie aus eigener Kraft nicht abwenden könne. Nach dieser Entscheidung muss das Job Center nun vorläufig monatlich 1033 Euro zahlen. Die einstweilige Anordnung sei aber zeitlich zu begrenzen, weil die Familie das Geld im Falle eines Rückforderungsanspruchs der Behörde möglicherweise nicht zurückzahlen könne.