Die Möglichkeit der Sanktionierung habe in der Region bei manchen dazu geführt, dass sie ihre Pflichten besser erfüllt haben. Foto: Schutt

Das Thema ist dazu geeignet, eine Gesellschaft zu spalten. In der Diskussion um die geplante Einführung des Bürgergeldes schwingt bisweilen ein harter Vorwurf mit: Viele Arbeitslose seien zu faul, arbeiten zu gehen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - In einer Einführung des Bürgergeldes sehen manche einen großen Anreiz fürs Nichtstun – auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei und sein Parteichef Friedrich Merz waren rund um diese Diskussion in die Schlagzeilen geraten. Beide sehen im Bürgergeld-Gesetz erhebliche Schwächen.

 

Immer wieder wird zudem ins Feld geführt, dass diesen Eindruck auch Mitarbeiter von Jobcentern gewinnen. In der ARD-Talkshow mit Anne Will etwa beschwerte sich Sozialarbeiterin Nele Thönessen über Leistungsempfänger, die nicht arbeiten wollten, obwohl sie es könnten. "Das erleben wir in unserem Alltag sehr oft!", sagte sie.

Aus eigenen Mitteln und Kräften

Wir wollten wissen: Welche Erfahrung machen diesbezüglich Mitarbeiter der Arbeitsagentur Rottweil-Villingen-Schwenningen, beziehungsweise des hiesigen Jobcenters? Sind auch hier viele schlichtweg zu faul, arbeiten zu gehen?

Pressesprecher Markus Seld ist die Intention der Grundsicherung für Arbeitssuchende klar: Sie solle dazu beitragen, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt möglichst aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. "Zentral" sei es daher, ihre Chancen auf eine Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung zu erhöhen – und dazu bedürfe es nun einmal der "Eigenbemühungen um die Aufnahme einer Erwerbsarbeit oder Ausbildung und einer Kooperation mit den Fachkräften des Jobcenters".

"Die Möglichkeit der Sanktionierung"

Für Seld steht fest: Schon "allein die Möglichkeit der Sanktionierung" könne bewirken, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte "Pflichtverletzungen vermeiden" und den Forderungen nachkommen, die das Zweite Sozialgesetzbuch an sie stellt. Fördern und Fordern, das ist der Grundsatz – "Sie müssen sich selbstständig bemühen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen", heißt es darin beispielsweise. Meldepflichten, Erreichbarkeit oder das Einholen der Zustimmung des Jobcenters zum Urlaub gehören dazu ebenso wie die Vorsprache bei einer Integrationsfachkraft zur Stärken- und Potenzialanalyse im Einzelfall oder auch, dass eine zumutbare Arbeit aufgenommen werden muss. Andernfalls drohen Kürzungen der Leistungen.

1. Juli verändert Verhalten

Vor Einführung des Sanktionsmoratoriums – also dem 1. Juli 2022, als die Sanktionsregelungen in Vorbereitung der geplanten Bürgergeldeinführung zunächst einmal ausgesetzt worden sind – habe die Sanktionsquote im Bezirk der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen bei unter drei Prozent gelegen. Und, auch wenn das Bürgergeld längst nicht beschlossene Sache ist, so wirft es offenbar schon seine Schatten voraus: "Seit diesem Zeitpunkt ist bei vereinzelten Kund*innen eine stärkere Zurückhaltung bei der Annahme von Angeboten des Jobcenters zu spüren", betont der Pressesprecher.

Ob eine Einführung des Bürgergeldes "diese Haltung" bei den Arbeitslosen verändere, lasse sich aktuell nicht abschätzen.