Der Fall Porsche belegt überdeutlich den Reformbedarf bei der Betriebsratsvergütung. Der Gesetzgeber muss rasch handeln, um die Unruhe nicht immer größer werden zu lassen, meint Matthias Schiermeyer.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass Strafrechtler und Arbeitsrechtler eine fundamentale juristische Auseinandersetzung auf dem Rücken Tausender engagierter Betriebsräte und ihrer Arbeitgeber austragen. Diesen Schluss legt der Kurswechsel des Bundesgerichtshofs gegenüber der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bezüglich der Vergütungen nahe. Ursprünglich sollte das Betriebsverfassungsgesetz eine Benachteiligung von freigestellten Betriebsräten verhindern – nun wird es endgültig als Begrenzung nach oben interpretiert. Obwohl mit hoher Kompetenz und Verantwortung versehen, können sich die Betroffenen demnach gehaltsmäßig nicht mehr angemessen entwickeln.