Die Kündigung ist bei zwei Lageristen eines Zulieferers der Automobilindustrie gelandet. Da sie einen Zusammenhang mit ihrem Engagement für die Wahl eines Betriebsrats vermuten, klagen sie vor dem Arbeitsgericht. Foto: © Wolfilser – stock.adobe.com

Es geht um den Verdacht, dass das Unternehmen sie wegen ihres Engagements für die Wahl eines Betriebsrats vor die Tür setzte. Der Gütetermin ist gescheitert. Die IG Metall kämpft weiter für eine Interessenvertretung.

Hohe Wellen schlägt derzeit die geplante Gründung eines Betriebsrats bei einem rund 80 Mitarbeiter zählenden Zulieferer für die Automobilindustrie. Zwei Beschäftigte, die in Zusammenarbeit mit der IG Metall Villingen-Schwenningen die Initiative ergriffen und dem Wahlvorstand angehört hatten, bekamen die Kündigung.

Die Gewerkschaft vermutet einen Zusammenhang, bei der Gruppe mit Standorten im In- und Ausland sollen Betriebsräte keinen einfachen Stand haben, war zu hören. Der Verdacht bestehe, dass die Niederlassung die Lageristen loswerden will, weil sie die Gründung der Interessenvertretung forciert hatten. Als Mitglieder des Wahlvorstands genießen sie in dieser Zeit aber einen besonderen Kündigungsschutz, so dass sie ihre Weiterbeschäftigung mit Unterstützung der DGB Rechtsschutz GmbH vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen einklagen. Gescheitert ist jetzt die im ersten Schritt angestrebte Einigung in einer Güteverhandlung.

Pläne per Flurfunk herumgesprochen

Die Chefetage habe von diesen Plänen keine Kenntnis gehabt, führte Syndikusrechtsanwältin Julia Renner vom Unternehmensverband Südwest, der den Arbeitgeber vertritt, ins Feld. Denn wenn die Unternehmensleitung dies gewusst hätte, sei es nicht zu den Kündigungen gekommen, wies sie die Beschuldigungen zurück.

Dass die Firma die beiden genau wegen ihres Einsatzes für einen Betriebsrat entlassen hat, steht hingegen für Rechtsanwältin Fotini Papadopoulou nicht in Frage. Sie hätten in dem Unternehmen die Werbetrommel für die Wahl gerührt und sie vorbereitet. Per Flurfunk habe sich herumgesprochen, dass sie hinter diesen Plänen stecken, zumal sie mit den anderen im Betrieb darüber diskutiert hätten, erklärte der Lagerist. Auch Vertreter der Führungsebene hätten sie auf die Betriebsratsgründung angesprochen, bekräftigte seine Kollegin. Dann sei bei ihnen prompt die Kündigung auf dem Tisch gelandet.

Geschäftsführer muss Kündigungsgründe offen legen

Das Unternehmen hat die beiden freigestellt. Ob sie überhaupt an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, ist noch nicht absehbar. Die beim Gütetermin von Julia Renner seitens des Arbeitgebers angebotene Abfindung in Höhe von jeweils 10 000 Euro wollte keiner der beiden annehmen. Eine Forderung von 50 000 Euro brachte Fotini Papadopoulou auf den Tisch, ein Kompromiss seien 40 000 Euro. Darauf wollte sich die Anwältin des Unternehmens jedoch nicht einlassen. So setzte Arbeitsrichter Julius Ibes einen neuen Verhandlungstermin an, bei dem auch der Geschäftsführer die Kündigungsgründe offen legen muss.

Für Thomas Bleile, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Villingen-Schwenningen, und Gewerkschaftssekretär Uwe Acker ist indes klar, dass sie einerseits die zwei Kollegen in dem Verfahren auch künftig begleiten, um die Hintergründe für die Entlassung zu beleuchten, und sich andererseits weiter für einen Betriebsrat in dem Unternehmen stark machen. Froh sind sie, dass der Kündigungsschutz rund um Betriebsratswahlen gesetzlich festgeschrieben ist. So hätten die zwei Kläger ihr Engagement für die Interessenvertretung notariell beglaubigen lassen und etwas in der Hand. Diese Hilfestellung sichern sie auch neuen Mitstreitern zu. „Die Gründung eines Betriebsrats ist noch nicht gestorben“, zeigt sich Bleile kämpferisch. Es benötige lediglich zwei Wahlversammlungen, bis das Gremium handlungsfähig sei.