Ein Parkplatz, fußläufig von der Haustüre, ist viel wert. Aber kann ihn sich künftig auch jeder leisten? Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Was Bundesrichter den Städten untersagt haben, will der Bundesrat jetzt möglich machen: dass der Preis für Anwohnerparkkarten nach Einkommen gestaffelt wird. Boris Palmer war das allerdings ohnehin egal.

Den Preis für einen Bewohnerparkausweis kräftig anheben, sozial Schwächere dabei aber nicht überfordern: Nach dem Willen der Bundesländer soll das künftig möglich sein. Der Bundesrat beschloss am Freitag, dem Bundestag eine entsprechende Ergänzung im Straßenverkehrsgesetz vorzuschlagen. Den Städten müsse es möglich sein, „zukünftig auch sozial gestaffelte Gebühren einzurichten“, rechtfertigte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) den Vorstoß vor der Kammer.

 

Im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Grundsatzurteil zu einer neuen Anwohnerparkregelung der Stadt Freiburg genau dies untersagt. Eine deutliche Gebührenerhöhung – in Freiburg ging es um bis zu 480 Euro im Jahr – sei zwar möglich, eine weniger starke Belastung ärmerer Haushalte aber nicht durch das Bundesgesetz gedeckt. Gleichzeitig kassierte das Gericht aus formalen Gründen sämtliche neugefassten Anwohnerparkregelungen im Land. Nach Recherchen unserer Zeitung betraf dies 14 der 25 größten Städte im Land, deren Gemeinderäte bereits entsprechende Satzungen beschlossen hatten. Dieses Vorgehen hatte das Landesverkehrsministerium gefordert. Im Bundesgesetz sei aber von Rechtsverordnungen die Rede, hatte das Gericht festgestellt. Dafür sind die Oberbürgermeister zuständig.

Für Freiburg ist das Urteil teuer

Das Urteil hat die Pläne vieler Städte für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren kräftig torpediert. Als Konsequenz überwies die Stadt Freiburg die Gebühren an 2000 Autofahrer zurück. Schon dies kostete 550 000 Euro. Weitere 5000 Anträge auf Rückerstattung seien noch in Bearbeitung, sagte ein Sprecher. Auch die Stadt Konstanz kündigte an, zu viel kassierte Gebühren zurückzuzahlen. Ziel sei es aber weiterhin, die Kosten der Bewohnerparkkarte „schrittweise dem Wert des Stellplatzes anzunähern“. Eine entsprechende Rechtsverordnung des OB kommt nun zum 1. Oktober.

Den Kommunen geht es nicht nur ums Geld und den Abbau einer Subvention. Man rechne auch mit einem sinkenden Parkdruck. So führte der Aufschlag auf vergleichsweise moderate 120 Euro in Reutlingen dazu, dass dort 30 Prozent der Bewohner keinen Parkausweis mehr beantragten. Mancher habe „für sein Fahrzeug die eigene Garage freigeräumt“, sagte Gerhard Lude, Abteilungsleiter beim Amt für Stadtentwicklung. Bis vor zwei Jahren hatten Anwohnerparkausweise bundeseinheitlich höchstens 30,70 Euro im Jahr kosten dürfen. Es handelte sich um eine reine Verwaltungsgebühr. Seither kann auch der Wert der öffentlichen Fläche in die Gebühr einfließen.

Mancher räumt doch lieber die Garage aus

Während auch Esslingen Rückzahlungen vorbereitet, sehen andere Städte dafür keinen Anlass. „Wir haben schnell reagiert und sofort eine Rechtsverordnung erlassen“, sagte ein Sprecher der Stadt Schwäbisch Gmünd. Alle Gebührenbescheide seien rechtskräftig. „Bei uns bleibt bisher alles wie besprochen“, hieß es auch aus Ravensburg, wo die Jahresgebühr bis 2025 schrittweise auf 180 Euro steigen soll. Auch Mannheim reagierte prompt und bestätigte die stufenweise Erhöhung auf 127,50 Euro bis 2025. Heidelberg senkte nach dem Urteil hingegen vorsorglich den Preis auf 36 Euro. So viel zahlen sonst nur Inhaber des städtischen Sozialpasses. „Wir sind darauf angewiesen, dass Bund und Land die rechtlichen Rahmenbedingungen so ändern, dass wir wieder handlungsfähig werden“, sagte ein Sprecher.

Boris Palmer bleibt bei seiner Linie

Unbeeindruckt vom Urteil zeigte sich Tübingens OB Boris Palmer (parteilos). Im Juli erließ er eine Rechtsverordnung, die alle Punkte der ungültig gewordenen Tübinger Gemeinderatssatzung bestätigte, inklusive einer 50-Prozent-Ermäßigung für Sozialpass-Inhaber und eines Aufschlags für SUV. Letzteres hatte das Gericht in Freiburg ebenfalls gekippt. Er sei kein Mensch, der dazu „neige, sklavisch Vorgaben zu erfüllen, die in der Praxis nur Probleme machen und schwach begründet sind“, sagte Palmer unserer Zeitung. Die Regelung sei rechtssicher – mit Ausnahme der sozialen Staffelung vielleicht. „Ich sehe aber niemanden, der in Tübingen dagegen vorgehen will.“

Wie viel ist ein Parkplatz wert?

Teures Pflaster
Von den 25 größten Städten im Land haben nach einer Umfrage unserer Zeitung 14 bereits die Gebühren angehoben: Tübingen (120/180 Euro Pkw/SUV), Waiblingen (120 Euro), Ludwigsburg (120 Euro), Schwäbisch Gmünd (90 Euro), Reutlingen (120 Euro), Konstanz (150 Euro), Ravensburg (80 Euro), Freiburg (240/360/480 Euro), Ulm (200 Euro), Esslingen (150 Euro), Heidelberg (120 Euro), Karlsruhe (180 Euro), Mannheim (63,75 Euro) und Offenburg (60 Euro).

In Prüfung
Andere Städte warteten – auch im Hinblick auf die Gerichtsentscheidung im Freiburger Fall – bisher ab und blieben bei der Verwaltungsgebühr von maximal 30,70 Euro im Jahr, darunter Rastatt, Stuttgart, Böblingen, Göppingen, Baden-Baden und Villingen-Schwenningen. Friedrichshafen will noch in diesem Jahr entscheiden.

Autofahrerparadies
In Heilbronn wurde 2022 eine geplante Erhöhung auf unbegrenzte Zeit zurückgestellt – wegen der allgemeinen Teuerung. Im Pforzheimer Gemeinderat fand eine von der Verwaltung vorgeschlagene „maßvolle Erhöhung“ ebenfalls keine Mehrheit. Auch in Aalen gibt es keine Pläne. Lörrach antwortete nicht.