Wegen Sozialversicherungsbetrug wurde jetzt einem 54-Jährigen vor dem Amtsgericht Nagold der Prozess gemacht. Foto: ©sebra-stock.adobe.com

Ein 54-jähriger Selbstständiger aus Nagold musste sich vor dem Amtsgericht wegen zuviel erhaltenem Arbeitslosengeld verantworten.

Nagold - "Ich habe mich beim Skifahren verletzt, im Haus gab es einen Wasserschaden, meine Mutter war schwer krank und ist gestorben." Mit diesen Worten rechtfertigte der Angeklagte sein Verhalten vor Gericht. Trotz dieser Belastungen und dem damit verbundenen Stress hätte er die Arbeitsagentur informieren müssen, dass er inzwischen eine Beschäftigung aufgenommen hatte und das zuviel erhaltene Arbeitslosengeld von 1096 Euro zurückgezahlt werde, warf ihm Richter Martin Link in der Verhandlung vor und verurteilte den 54-Jährigen Nagolder zu einer Geldstrafe von 400 Euro.

Als bekannt wurde, dass der Beschuldigte unberechtigt Sozialleistungen erhielt, wurde ein Strafbefehl über 1200 Euro erlassen. Dagegen hat der selbständige Unternehmer Widerspruch eingelegt, weshalb die Strafsache am Nagolder Amtsgericht aufgerufen wurde.

Zahlreiche Versuche unternommen

Der Angeklagte verteidigte sich. Er habe nicht nur die 1096 Euro komplett zurückgezahlt, sondern zahlreiche Versuche bei der Arbeitsagentur und der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg unternommen, um seine Situation zu schildern. Ohne Erfolg. Entweder habe niemand den Hörer abgenommen oder die Eingangstür der Behörde in Nagold sei wegen Corona geschlossen gewesen. Außerdem sei bei Wiederaufnahme der Arbeit unklar gewesen, ob das anvisierte Projekt überhaupt zum Tragen käme. Deshalb sei er nicht zu bestrafen, sondern freizusprechen und das Verfahren einzustellen.

Das sah Staatsanwalt Freudenberg anders. Der Selbständige hätte zu Bleistift und Papier greifen können, um seine Sicht der Dinge darzulegen. Bei Gericht hatte der 54-Jährige angegeben, derzeit ohne Beschäftigung zu sein. Von was er leben würde? "Von nichts", erhielt der Richter zur Antwort, der es nach einem Blick in die Akten besser wusste - nämlich von einem Bankkredit und finanziellen Zuwendungen der Freunde. Wie hoch seine Schulden seien, wollte der Angeklagte nicht preisgeben.

Staatsanwalt erklärt sich bereit, das Strafmaß herabzusetzen

Auch wenn es Probleme beim Kontakt mit dem Sozialleistungsträger gegeben habe, sei der Betrug nicht wegzudiskutieren, argumentierte der Staatsanwalt, erklärte sich aber aufgrund der angespannten, finanziellen Lage des Beschuldigten bereit, das Strafmaß auf 40 Tagessätze zu 15 Euro herabzusetzen.

Nachdem in der Verhandlung herauskam, dass der 54-jährige seinen Sohn aus einer früheren Ehe nicht in der gewünschten und eigentlich erforderlichen Weise unterstützen kann, erklärte sich der Richter bereit, noch einen Schritt weiterzugehen, sodass am Ende nur noch 400 Euro aufzubringen sind, die man auch durch Sozialstunden ableisten könne. Ob er damit einverstanden sei, wurde der Angeklagte zum Schluss der Verhandlung gefragt. Erst, wenn er mit seinem Anwalt Rücksprache gehalten habe.