Einen Heimbewohner beleidigt und mit der Faust auf die Rippen geschlagen: Wegen Körperverletzung hat das Amtsgericht Nagold einen 22-jährigen Auszubildenden zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich am 20. September 2023 gegen 22.40 Uhr in einem Auszubildenden-Wohnheim in Nagold. Der Angeklagte hatte Hunger, öffnete auf seinem Stock den Kühlschrank, fand nichts Essbares, ging eine Etage höher, öffnete dort den Kühlschrank und wurde von einem Lehrling aufgefordert, das zu unterlassen.
Der 22-Jährige rastete laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft aus und schlug dem 19-Jährigen mit der Faust auf den Körper. „Ich habe mich nur verteidigt“, erklärte der Beschuldigte in der Verhandlung. Sein Gegenüber habe sich vor ihm aufgebaut und eine drohende Haltung eingenommen.
Das sei nicht wahr, wies der Kläger die Behauptung zurück. Weil die Schmerzen nicht nachließen, sei er am nächsten Tag ins Krankenhaus gegangen und habe bei der Polizei Anzeige erstattet.
„Das konnte ich nicht durchgehen lassen“
Ein Zeuge will gehört haben, dass der Angeklagte dem 19-Jährigen auf dem Flur gedroht habe, dessen Mutter sexuell zu traktieren. Am nächsten Tag informierte der Verletzte die Heimleitung. „Das konnte ich nicht durchgehen lassen,“ sagte der Verantwortliche der Einrichtung vor Gericht aus. Der 22-Jährige musste kurz vor Abschluss seiner vierjährigen Ausbildung das Wohnheim verlassen.
Er habe überreagiert, ließ die Staatsanwältin Milde walten und rief dem Angeklagten zu, sich in Zukunft zu beherrschen. In ihrem Plädoyer beantragte sie, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.
Richter Martin Link sah das ähnlich, nachdem sich der 22-Jährige beim Geschädigten im Gerichtssaal offiziell per Handschlag entschuldigt hatte und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 100 Euro, zahlbar an eine gemeinnützige Organisation.