Am Amtsgericht in Horb musste sich ein Smart-Fahrer wegen Nötigung verantworten. Foto: Begemann

Von 160 rasant runter auf 80 Kilometer pro Stunde – aufgrund eines drastischen Bremsvorgangs wird ein Smart-Fahrer wegen Nötigung angeklagt.

Mit 160 Km/h und Lichthupe auf der A 81 unterwegs – die Fahrt eines Seats und eines Smarts endete vor dem Horber Amtsgericht.

Nötigung und Beleidigung haben drei Arbeitskollegen einem Smart-Fahrer vorgeworfen, der eines Januarmorgens zwischen der Ausfahrt Horb und Rottenburg unterwegs gewesen war.

Sie seien mit 160 Kilometern pro Stunde auf der linken Autobahnspur unterwegs gewesen, erklären sie. Der 33-jährige Fahrer vor ihnen habe etwa die gleiche Geschwindigkeit gehabt, bis er jedoch auf 80 Km/h abbremste und parallel zu einem rechts fahrenden Lkw fuhr.

Disko auf der Autobahn?

„Ich hatte das Gefühl, ich wäre in der Disko“, beschreibt dieser den Einsatz der Lichthupe seitens des Seat-Fahrers. „Mit meinen 120 Kilogramm kann der Smart leider nicht schneller fahren“, entschuldigt er sich.

Grund für den Bremsvorgang sei eine gestaffelte Geschwindigkeitsbegrenzung gewesen, die von 120 über 100 auf 80 gegangen wäre. „Ich dachte, der Fahrer hinter mir säße bei mir im Kofferraum“, beschreibt der 33-Jährige die damalige Situation.

Nur 25 Meter Abstand

Der Angesprochene gibt zwar an, mit seinem 150-PS-Auto den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand eingehalten und nur einmal die Lichthupe betätigt zu haben. Auf Nachfrage des Verteidigers beziffert er diesen jedoch auf 30 Meter. „Es wurde hinten auch gedrängelt“, fügt er hinzu.

Ein weiterer Insasse schätzt den Abstand bei 90 Km/h sogar auf lediglich 25 Meter ein. „Dass 25 Meter Abstand nach dem erfolgten Bremsvorgang zu wenig sind, da sind wir uns einig?“, fragt ihn Richter Alfred Trick. „Ja“, antwortet er.

Gab es den Mittelfinger?

Unklar ist auch, ob der Smart-Fahrer den Insassen des ihn schließlich überholenden Autos den Mittelfinger gezeigt habe. „Ich habe mit der ganzen Hand eine Wischbewegung gemacht“, erklärt er. „Es war ganz deutlich nur ein Finger“, heißt es von der Gegenseite.

„Wir hatten flexible Arbeitszeiten, keine Termine“, sagen die drei. Die Zeiteinsparung bei einem problemlosen Überholvorgang hätte wohl lediglich zwei Minuten betragen, vermuten sie.

Da das Gericht nicht eindeutig klären kann, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung angefangen hat und der Seat selbst sehr dicht aufgefahren sei, wird das Verfahren eingestellt. Die Prozesskosten werden durch die Staatskasse beglichen, der Angeklagte muss hingegen das Honorar seines Verteidigers zahlen.