Im Amtsgericht Horb endete ein Prozess um gefährliche Körperverletzung. Foto: Begemann

Im Prozess um eine nächtliche Schlägerei mit einer Eisenstange bleibt vieles im Dunkeln. Das erschwert die Urteilsfindung im Horber Sitzungssaal jedoch sehr.

Schreie in einer nächtlichen Fertigungshalle und zwei Freisprüche – ein Prozess am Amtsgericht Horb findet ein unerwartetes Ende.

Angeklagt sind zwei Männer, die im Februar in einer Firma in Dornstetten gearbeitet haben. Im Zuge einer Auseinandersetzung, unter anderem mit einer Eisenstange, kam es zu einer Trümmerfraktur am rechten Zeigefinger sowie Prellungen im Gesicht. Ein zusätzlicher Zeuge, der damals den Schichtleiter über die Schlägerei informierte, kann auch keinen Hinweis zum Auslöser des Konflikts geben. „Ich habe nur die Schreie gehört und habe mich umgedreht“, erklärt er. Doch wer den Streit angefangen habe, könne er nicht sagen.

Ist Angeklagter ein Vampir?

Ein zweiter Zeuge, der eine dem Streit mehrere Monate vorangegangene Auseinandersetzung beschreiben will, wird von Richter Alfred Trick erst gar nicht zugelassen. Einer der Verteidiger argumentiert, der Kontrahent hätte damals seinen Mandanten als Vampir bezeichnet und mit der Hand eine Geste des Kopfabschneidens gemacht.

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe

„Diese Aussage führt nicht weiter“, so Trick. Es sei mittlerweile klar, dass beide Angeklagten kein gutes Verhältnis zueinander gehabt hätten.

Die Staatsanwaltschaft sieht in beiden Fällen gefährliche Körperverletzung vorliegen und hat keine Anhaltspunkte für ein Handeln in Notwehr. Die Forderung lautet eine Geldstrafe von 7200 Euro für den einen sowie 3000 Euro für den anderen Angeklagten.

Auslöser des Streits unbekannt

Richter Trick fasst die Aussagen zusammen: „Jeder sagt, er sei vom anderen angegriffen worden und habe sich lediglich verteidigt.“

Doch keiner der befragten Zeugen habe den Auslöser des Streits gesehen oder konnte sagen, wer denn nun tatsächlich die verbale und schließlich auch tätliche Auseinandersetzung angefangen habe.

Im Zweifel für die Angeklagten

„Für ein Urteil brauche ich die sichere Überzeugung, dass es so oder so gewesen ist“, erklärt Trick. Doch diese habe er aufgrund der unklaren Aussagen eben nicht.

Und so heißt es „Im Zweifel für die Angeklagten“ und Freispruch für beide Kontrahenten, die sowohl ausgeteilt als auch eingesteckt haben.