Vor zwei Jahren an der Fasnet kam es zu einer Schlägerei beim Jugendhaus in Jungingen. Nun wurden am Amtsgericht Hechingen drei Angeklagte angehört. Zeugen wurden befragt, das Gericht will das Geschehen rekonstruieren. Das gestaltet sich schwierig.
Mehrere Schwellungen, Prellungen und auch ein doppelter Kieferbruch – das sind Folgen einer Schlägerei in Jungingen, wie die Staatsanwältin am Dienstag aus der Anklageschrift zitierte. Angeklagt wurden vor dem Amtsgericht Hechingen drei mutmaßliche Täter aus Hechingen und Bisingen. Sie stehen wegen verschiedener Gewalttaten bei einer Fasnetsfeier beim Jugendhaus (Juz) in Jungingen am 25. Februar 2022 vor Gericht.
Hierbei soll laut Anklageschrift ein Angeschuldigter bereits vor der Auseinandersetzung versucht haben, andere Personen zu provozieren, bis er schließlich mit weiteren Beteiligten des Hauses verwiesen wurde. Daraufhin habe er die beiden nun ebenfalls Angeklagten zu Hilfe hinzugezogen, so die Anklage.
Zwei Betroffene mussten ins Krankenhaus
Mehrere Gäste der Feier, vor allem jene, die schlichten wollten, seien durch die Beschuldigten zu Schaden gekommen, so die Staatsanwältin. Ein Gast ging offenbar zwischen 2 und 3 Uhr nach einem Schlag mit einer Flasche auf den Kopf zu Boden. Zwei der Angegriffenen, darunter der Vorsitzende des Jugendhauses, mussten mit einem Krankenwagen in eine Klinik gebracht werden und wurden dort stationär aufgenommen.
Die Angeklagten sind der schweren Körperverletzung angeklagt. Vor Gericht erklärten sie, sie hätten sich vor der Auseinandersetzung nicht gekannt.
Äußerungen der Angeklagten
Stellungnahme Ein Angeklagter verteidigte sich mit seinem Rechtsanwalt und durch Schweigen. Ein anderer hingegen nahm durch seine Anwältin Stellung und erklärte, dass er Reibereien zwischen seinem Bruder und einer weiteren Person klären wollte. Hierbei räumte er ein, dass er dieser Person eine Backpfeife verpasst habe, woraufhin er in das Getümmel und die Schlägerei gezogen worden sei. Den Betroffenen schickte er demnach Entschuldigungsbriefe.
Auch der dritte Angeklagte ließ über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen. Darin beschreibt er, dass er sich aus dem Geschehen herausgehalten und nichts mit der Schlägerei zu tun gehabt habe. Er sei den ganzen Abend mit seinem Freund zusammengewesen.
Zeugen A ls Zeugen waren Mitglieder des Jugendhauses, Betroffene der Schlägerei sowie weitere Personen vor Ort, die in der Polizeiaussage erwähnt wurden. Sie wurden jeweils gefragt, wen sie in dem Tumult erkannt und gekannt haben, wo sie sich aufhielten, was sie gesehen und erlebt haben.
Über Instagram war nach der Fasnetsfeier nach den mutmaßlichen Tätern gesucht worden. Ihre Profile wurden offenbar auch an Betroffene der Schlägerei weitergeleitet.
Nebenkläger Zwei Zeugen waren zugleich Nebenkläger und die am schwersten Betroffenen. Einer davon war Gast bei der Feier und wollte nach eigenen Angaben die Situation entspannen, als es zum Streit kam. Hierbei sei er ins Geschehen gezogen und von mehreren Personen geschlagen worden – nach Angaben anderer Zeugen auch mit einer Flasche. Er habe das Bewusstsein verloren.
Vorsitzender des Jugendhauses erlitt schwere Verletzungen
Der zweite Nebenkläger war der Vorsitzende des Jugendhauses, welcher wegen der Prügelei nach draußen gerufen wurde; hierbei versuchte er mit einem seiner Juz-Kollegen zu schlichten, wie er schilderte. Er wurde laut seiner Aussage auf den gegenüberliegenden Acker gezogen. Mehrere Zeugen und auch er selbst berichten, dass solange auf ihn eingeschlagen wurde, bis er am Boden lag. Als er später verletzt auf dem Parkplatz saß, wurde ihm von einer derzeit unbekannten Person ins Gesicht getreten, so die Schilderung. Hierbei habe er sich einen doppelten Kieferbruch und mehrere Zahnbrüche sowie Prellungen zugezogen.
Unklar, wer tatsächlich zugeschlagen hat
Unübersichtliche Situation Mehrere Zeugen berichteten, dass einer der Angeklagter zuvor aufgrund einer Auseinandersetzung mit der Freundin eines Gastes des Hauses verwiesen worden sei, da habe er dann „Stress “ gesucht.
Es wurde ebenfalls berichtet, dass es sich nicht nur um eine Schlägergruppe gehandelt habe, sondern um mindestens zwei Schlägereien mit unterschiedlichen Beteiligten.
Folge-Termin Da sich am ersten Verhandlungstag noch kein eindeutiges Bild des Ablaufs ergeben hat, werden in der nächsten Sitzung am Dienstag, 6. Februar, weitere Zeugen angehört. Möglicherweise wird da auch das Urteil fallen.