Vor knapp einem Jahr haben sie Hunderte Autos aus Jux und Tollerei beschädigt. Die Richterin findet klare Worte und redet den nun Verurteilten ins Gewissen.
Von jugendlichem Leichtsinn könne hier nicht mehr die Rede sein. Die Häufigkeit, in der die vier jungen Männer ihren Zerstörungsdrang vor etwa einem Jahr im Zollernalbkreis und darüber hinaus ausgelebt hatten, „macht fassungslos“, sagte die Richterin nach der Urteilsverkündung.
Möglicherweise haben die Reue und die Geständnisse der nun verurteilten Männer aus Balingen diese noch vor dem Gefängnis bewahrt. Ohne Konsequenzen haben die Randalierer, die damals hunderte Autos teils schwer beschädigt hatten, das Amtsgericht in Hechingen aber nicht verlassen.
Hunderte Fahrzeuge wurden teils schwer beschädigt
Es ist schon erstaunlich, auf wie viele Arten die Männer – zwei Kroaten von damals 23 und 24 Jahren, ein Brüderpaar, sowie zwei Deutsche, die zum Zeitpunkt der Taten 19 und 18 Jahre alt waren – die Autos demolierten.
Hunderte Fahrzeuge wurden teils schwer beschädigt. Hammer und Axt kamen dabei zum Einsatz, manchmal nahmen die Männer Mülltonnen zur Hilfe, mit denen Scheiben eingeschlagen oder Türen eingedellt wurden.
Der Gesamtschaden liegt ungefähr bei 140 000 Euro
Der Polizist, der genaue Details zu den Schäden hätte mitteilen sollen, war beim Prozess am Freitag erkrankt. So sprang die Richterin kurzerhand ein und listete die angerichteten Schäden auf. Einige der Summen bezogen sich auf Rechnungen, andere beruhen auf Schätzungen. Unterm Strich beläuft sich der Schaden auf rund 140 000 Euro. Gut 10 000 Euro davon haben einzelne Angeklagte bereits zurückgezahlt – angesichts der enormen Gesamtsumme ein Tropfen auf den heißen Stein, aber für Anwälte und Richterin ein wichtiges Signal, das sich positiv auf die Urteile auswirkte.
Letztlich wurden die beiden Brüder zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und sieben Monate verurteilt. Der Grund für den weiteren Monat bei einem der Brüder: Ein erst vor Kurzem verhängter Strafbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Der junge Mann baute unter Alkoholeinfluss auf der B 27 bei Balingen einen Unfall.
Der Vierte im Bunde kommt mit einer Verwarnung davon
Zudem tragen die Brüder, die hauptsächlich die Schäden verursachten, die Kosten des Verfahrens. Ein weiterer Angeklagter, der in erster Linie als Fahrer mit dabei gewesen ist, wurde wegen Entwicklungsverzögerung, Autismus- und ADHS-Leiden nach Jugendstrafrecht verurteilt – er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Der Vierte im Bunde kommt mit einer Verwarnung davon, da ihm keine konkrete Mittäterschaft nachgewiesen werden kann. Dennoch wird allen Verurteilten aufgetragen, Schadenswiedergutmachung zu betreiben – und zwar nach besten Kräften.
„Darunter stelle ich mir monatliche Zahlungen vor“, sagte die Richterin. Sollte sie das Gefühl bekommen, die Rückzahlungen würden nicht mehr ernst genommen, droht eine verordnete Mindestzahlung pro Monat. Davon sieht man im Moment noch ab.
Richterin redet den Männern ins Gewissen
„Ich möchte, dass Sie wissen, dass die Anklage sehr wohlwollend formuliert wurde“, sagte die Richterin am Ende der Verhandlung. Sie hat den jungen Männern eindringlich ins Gewissen gesprochen: „Es handelt sich hier zwar um Sachbeschädigung, aber hinter all diesen beschädigten Autos stecken Geschichten. Besitzer, die auf Termine oder zu Prüfungen müssen und nicht mehr mit dem Auto fahren konnten.“
Die Männer wissen nun wohl, dass sie sich nun nichts mehr erlauben dürfen. Sonst winkt am Ende doch noch das Gefängnis.