Die Eingangstüre zum Amtsgericht Balingen. Foto: Maier

Vor dem Amtsgericht Balingen wurde am Donnerstag ein Fall verhandelt, bei dem abstruse Aussagen und das Verhalten der Angeklagten hervorstachen. Die Polizei wurde beim Prozess gleich zwei mal zur Hilfe geholt.

Dass ein Gerichtstermin Pflicht ist, bekam die 31-jährige Angeklagte gleich am Vormittag zu spüren. Zum Prozessauftakt waren Richterin, Staatsanwaltschaft, Verteidiger anwesend – jedoch nicht die Angeklagte.

 

Laut ihrem Anwalt wollte die türkische Staatsangehörige nicht während des muslimischen Fastenmonats Ramadan ins Gericht. Richterin und Staatsanwaltschaft sahen das anders und ließen sie von ihrer Unterkunft in Stuttgart, per Polizeitransport, nach Balingen bringen.

Der Vorwurf: mehrfache gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Alle Taten soll die Angeklagte innerhalb von vier Monaten in Albstadt sowie in Balingen begangen haben.

„Meine Mutter belehrt mich – nicht Sie“

Besonders auffällig während der Verhandlung war das Verhalten der Angeklagten. Im gesamten Prozess trug sie eine Wintermütze, beim Verlesen der Anklage stand die mutmaßliche Täterin einfach auf. Als die Richterin sie belehrte und Fragen stellte, sagte die 31-Jährige: „Meine Mutter belehrt mich – nicht Sie.“ Im weiteren Verlauf drohte sie der Richterin: „Passen Sie auf, wie Sie mit mir reden, ich warne Sie nur.“ Auch mit einer Anzeige drohte sie der Richterin.

Gefälschter Mietvertrag bei den Ämtern eingereicht

Die Beschuldigte soll unter anderem dem Einwohnermeldeamt und dem Jobcenter einen gefälschten Mietvertrag vorgelegt und dadurch zu unrecht Leistungen bekommen haben.

Die Erklärung der Beklagten: Sie habe das Geld gebraucht und keine andere Möglichkeit gesehen, da sie zu dieser Zeit obdachlos war. In der Gasse, in der sie geschlafen habe, sei manchmal ein Mann vorbeigekommen, von dem sie dachte er sei der Eigentümer.

Da dieser sie nicht darauf hingewiesen habe zu gehen war sie der Auffassung, sie dürfe dort bleiben. Den Mietvertrag unterzeichnete die Angeklagte dann mit dem Namen Weißhaar, weil der Mann weiße Haare hatte und sie dessen Namen nicht kannte.

Widersprüche und abstruse Erklärungen

Auch die Erklärungen zu den anderen Tatvorwürfen waren teils sehr abstrus. Den Diebstahl bei einem Drogeriemarkt in Albstadt (Gemüsegericht und Capri-Sonne) erklärte sie damit, dass sie einfach vergessen habe zu bezahlen.

Nach dem Essen wollte sie dann doch bezahlen, hatte aber keine Zeit mehr. Ein paar Tage später habe sie das Geld in einen Briefumschlag gesteckt und wollte es in einer Filiale in Balingen abgeben. Da diese zu der Uhrzeit geschlossen war, warf sie den Briefumschlag mit dem Geld in den Briefkasten eines Nachbarhauses, mit der Bitte es abzugeben.

Auseinandersetzungen in verschiedenen Notunterkünften

Oftmals widersprach sich die Angeklagte selbst. Etwa als es um die Körperverletzungsdelikte ging, die in verschiedenen Notunterkünften in Albstadt und Balingen stattgefunden haben sollen.

Einmal soll sie eine Mitbewohnerin mit verschiedenen Gegenständen beworfen und mit einem Kerzenständer auf den Hinterkopf geschlagen haben, was mehrere Platzwunden und eine Schädelprellung zur Folge hatte, so die Anklage.

Dabei erläuterte die Beschuldigte, in dem einen Moment, dass sie die Gegenstände nur geworfen habe, weil sie die Geschädigte nicht anfassen wollte und im anderen Moment erklärte die Angeklagte, dass sie die Geschädigte festgehalten habe.

Mehrfach mit einem Besenstil gehauen

In einer anderen Notunterkunft soll sie zudem eine weitere Mitbewohnerin mehrfach mit einem Besenstil gestoßen und geschlagen, sowie an einem weiteren Tag eine Treppe runtergestoßen und mit Fäusten auf den Kopf geschlagen haben.

Dazu sagte die Angeklagte, dass es mit der Mitbewohnerin mehrfach Streit gegeben habe und diese schlecht über sie gesprochen habe: „In lauten Selbstgesprächen hat sie, mit sich selber, über mich geredet und mich beleidigt“, verteidigte sich die Angeklagte und ergänzte: „Ich musste sie mit dem Besenstil hauen.“

Polizei soll Zeugin zur Verhandlung bringen

Die zum Gerichtstermin geladenen Zeugen waren nur teilweise anwesend. Die beiden Geschädigten, die ebenfalls als Zeugen geladen waren, sind nicht gekommen. Die Polizei suchte nach einer der Geschädigten, konnte sie aber nicht ausfindig machen.

Zum Folgetermin am Freitag, 22. März, soll diese Zeugin nun durch die Polizei vorgeführt werden. Ein Urteil wird ebenfalls am Freitag erwartet.