34-Jähriger wegen Körperverletzung vor Gericht. Bekannter zahlt 3.000 Euro Schulden nicht zurück.

Altensteig/Nagold - Hat ein 34-Jähriger seinem Kumpel ins Gesicht geschlagen? Oder war es ganz anders, wie eine Zeugin behauptete? Das hatte jetzt das Amtsgericht zu klären.

Den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung ließ das Amtsgericht Nagold nach Abschluss der Beweisaufnahme fallen und stellte das Verfahren gegen einen 34-jährigen Arbeitslosen unter der Bedingung ein, dass er 25 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichtet. Der Angeklagte hatte dem Bekannten 3000 Euro zur Eröffnung eines Internetcafés geliehen – mit der Zusicherung, dass er das Geld "so schnell wie möglich" zurück bekäme. Als sich nichts tat, suchte er ihn am 5. Dezember im Geschäftsraum auf und bat ihn eindringlich, das Versprechen endlich einzulösen. "Plötzlich fing er an zu schreien und rief um Hilfe", erzählte der 34-Jährige. Diese Überreaktion habe er sich nicht erklären können.

Der Angeklagte verließ daraufhin das Internetcafé und rief vor dem Eingang seine Frau an, sie solle ihn abholen. In diesem Augenblick kam auch schon ein Polizeiwagen angefahren. Er habe seinen "Geschäftspartner" zuerst bedrängt und dann einen Fausthieb verpasst.

"Das war eine glatte Lüge" wehrte sich der Angeklagte vor Gericht. Er habe dem Bekannten lediglich zu verstehen gegeben, dass er auf die 3000 Euro dringend angewiesen sei, weil er seit einem Jahr arbeitslos sei und er nicht nur für seine Frau, sondern auch für das viereinhalbjährige Kind sorgen müsse.

Richter Martin Link legte ein Attest des Kreiskrankenhauses Nagold vor, aus dem hervorgeht, dass ein Auge des Geschädigten blau angelaufen war. Kommentar des Angeklagten: "Vielleicht hat er sich irgendwo gestoßen oder die Verletzung selber zugefügt." Befragt werden konnte das mutmaßliche Opfer nicht, weil er der Verhandlung fern geblieben war.

"Mal wohnt er in Altensteig, mal in Pfalzgrafenweiler, mal anderswo", meldete sich von der Zuhörerbank eine 26-Jährige, die Cousine des Opfers, zu Wort. "Mein Cousin ist manchmal nicht klar im Kopf, besonders seit der Scheidung, und weil er seinen Sohn nicht mehr sieht", sagte sie aus. Staatsanwältin Unsöld traute dieser einseitigen Darstellung nicht, erst recht, als sie erfuhr, dass die Zeugin den Angeklagten und besonders dessen Frau gut kennt.

Um die Verhandlung nicht in die Länge zu ziehen, schlug Richter Martin Link vor, das Verfahren einzustellen, wenn der Angeklagte 25 Stunden gemeinnützige Arbeit leiste. Nach kurzer Unterredung mit seinem Verteidiger ging der Angeklagte auf den Vorschlag ein, aber nur, wenn er sicher sein könne, nach dem Urteilsspruch nicht vorbestraft zu sein.