BETRIFFT: "180 000 Euro für einen Bordstein" vom 7. Oktober

"Erstmals endgültig hergestellt", was heißt das? Das bedeutet, dass auch Straßen, die schon seit Jahrzehnten existieren, aber niemals von der Kommune als erschlossen deklariert wurden, den betroffenen Anwohnern in Rechnung gestellt werden können. Dabei können schnell Summen jenseits der 100 000 Euro auf die Anwohner zukommen – und es stellen sich diverse Fragen.

Allein die Formulierung ist doch merkwürdig. Erstmals? Kann eine Straße noch weitere Male hergestellt werden, so dass dann abermals Kosten auf die Anwohner umgelegt werden können? Und sind die angepriesenen Erschließungsvorteile denn wirklich gegeben? Bei Bestandsstraßen erscheint das eher fraglich. Schließlich sind Kanalisation, Strom- und Wasserversorgung oder Zufahrt bereits vorhanden. So hat das Ganze doch eher den Charakter eines Straßenausbaus, weniger einer Erschließung.

Aber für die Umlegung von Straßenausbaukosten gab es in Baden-Württemberg doch nie eine rechtliche Grundlage!?

Dass die betroffenen Immobilien durch die Ausbaumaßnahmen eine Wertsteigerung erfahren – was uns Anliegern gern erzählt wird – , darf doch sehr bezweifelt werden. Steigt der Wert eines Kraftfahrzeugs, wenn es neue Reifen erhält? Eher nicht. Im speziellen Fall der Eyachstraße muss man sich zudem fragen, wie hier Ausbaukosten von rund einer Million Euro zustande kommen. Die Straße ist knapp 350 Meter lang, die Topographie sehr überschaubar und auch sonst sind keinerlei Besonderheiten erkennbar, die eine solche Summe rechtfertigen würden. So oder so, es ist dieser Tage wohl kaum jemandem die Zahlung von bis zu 180 000 Euro für die Verschönerung einer Straße zuzumuten.

Stefan Schlegel

Albstadt-Laufen