Vielseitig präsentiert sich der Schulsport in Albstadt. Für die Nutzung der Sportstätten muss die Stadt nun zahlen. Foto: Eyrich

80.000 Euro fällig. Städtischen Sportförderrichtlinien inzwischen entsprechend modifiziert.

Albstadt - Die Stadt Albstadt muss für die Jahre 2008 bis 2010 Umsatzsteuer in Höhe von 80 000 Euro nachzahlen. Der Grund: Das Finanzamt nimmt Anstoß daran, wie die für die Sportstättennutzung im Schulunterricht anfallenden Entgelte bisher intern verrechnet wurden.

Mit weiteren Nachzahlungen für 2011 und 2012 ist zu rechnen. 2013 will die Stadt den Begehrlichkeiten des Fiskus jedoch einen Riegel vorschieben; der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die städtischen Sportförderrichtlinien entsprechend modifiziert.

Die Stadt Albstadt betreibt seit Mitte der 1990er Jahre eine »Sportstätten BgA« – das Kürzel steht für »Betrieb gewerblicher Art« und zeigt an, dass die Stadt die Vermietung ihrer Sporthallen und -plätze wie ein Gewerbe betreibt. Das hat steuerliche Konsequenzen: Einerseits kann die Stadt die Vorsteuer für Investitionen an ihren Sportanlagen abschreiben; andererseits muss sie Umsatzsteuer zahlen. Das lohnt sich, sofern die Vorsteuer höher ausfällt als die Umsatzsteuer. Was der Fall ist.
Defizit beschert Steuervorteil

Das Finanzamt wiederum ist naturgemäß an einer möglichst hohen Umsatzsteuer interessiert – je mehr die Stadt an ihren Sportstätten verdient, desto größer ist die Freude in Balingen. Die städtischen Einnahmen hängen jedoch von den Nutzungsentgelten ab, die in den Sportförderrichtlinien festgeschrieben sind, und die sind nicht annähernd so hoch wie die Kosten, welche die Sportstätten verursachen. Letztere lagen in den Jahren 2008 bis 2010 zwischen 14 und 16 Euro pro Übungseinheit und Stunde; das höchste Nutzungentgelt betrug dagegen elf Euro pro Übungseinheit, und Vereine zahlten gar nur vier Euro respektive zwei Euro, wenn es um den Nachwuchs ging. Die Sportstätten BgA wirtschaftet nicht kostendeckend, sie will es auch gar nicht, und daran kann das Finanzamt nichts ändern.

Außer in einem Fall: wenn die Stadt ihr eigener Kunde ist. Das trifft im Falle des Schulsports zu, denn die Stadt ist Schulträger und trägt auch die Kosten der Hallen- und Sportplatznutzung durch die Schulen. Bisher hat sie dieses Geschäft auf dem Wege der »internen Verrechnung« abgewickelt, sich selbst neun Euro pro Übungseinheit und Stunde in Rechnung gestellt und diese Einkünfte auch brav versteuert.

Das Finanzamt wiederum duldete diese Praxis jahrelang – aber nun nicht mehr: Jetzt verlangt es, dass die Stadt zumindest im eigenen Fall kostendeckende Entgelte berechnet – zum eigenen Nachteil und zum Vorteil des Fiskus. Rechtlich gesehen, räumt die Stadt ein, ist diese Forderung schwer abzuweisen. Für die drei Jahre, auf die sich die Balinger Steuerprüfung bezog, kommt sie um die Steuernachzahlung nicht umhin und für 2011 und 2012 sicher auch nicht.

2013 aber stehen die Dinge anders: Auf Antrag der Stadt hat der Gemeinderat nämlich in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Schulen in Zukunft formell so zu behandeln wie andere Kundschaft auch. Sie erhalten eine Rechnung und begleichen sie aus einem Budget, das sie dafür von der Stadt erhalten – interne Verrechnungen sind passé. Der Betrag, den die Schulen bezahlen müssen, bewegt sich in dem Rahmen, den die Sportförderrichtlininen bisher schon für Kindergärten, die Fachhochschule und gemeinnützige Organisationen vorsahen: fünf Euro pro Stunde und Übungseinheit. Wenn das Finanzamt es so will – den Albstädtern soll es recht sein.