Ver.di: Webinar klärt aktuelle Fragen in der Corona-Krise

Albstadt. Die Gewerkschaft ver.di in der Region Fils Neckar Alb hat im Rahmen eines Web-Seminars respektive "Webinars" Fragen zur Arbeitszeit in den Mittelpunkt gestellt.

Dabei wurde klar, das die meisten Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitkonten die Verpflichtung miteinschließen, dass "Rotphasen" – das Dreifache der Wochenarbeitszeit – und "Gelbphasen" – das Zweifache der Wochenarbeitszeit – abzubauen sind. In der Grünphase – dem Einfachen der Wochenarbeitszeit – besteht keine Verpflichtung. Des Weiteren wurden in einigen Betrieben speziell zur Coronavirus-Pandemie Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, die den Aufbau von Minusstunden ermöglichen. Diese Maßnahmen sind zeitlich begrenzt; es gibt eine maximale Stundendeckelung.

Während der Pandemie sind laut ver.di drei unterschiedliche "Freistellungen" möglich: Entscheidet das Gesundheitsamt über eine Quarantäne, dann beantragt der Arbeitgeber die Lohnersatzleistungen. Erfolgt die Krankmeldung über einen Arzt, erhält der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung, desgleichen, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter von der Arbeit freistellt. Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs in Quarantäne gehen muss, werden keine Urlaubstage abgezogen, und der Arbeitgeber beantragt die Lohnersatzleistungen.

Die Gewerkschaft empfiehlt, bei bestehenden Arbeitsverhältnissen nichts Neues zu unterschreiben. Im Zweifelsfall sollten sich Mitglieder vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz beraten lassen.