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Gesetzesnovelle schreibt noch spezifischere Abfalltrennung vor

Am Hang zwischen dem Ebinger Friedhof im Westen und der Firma Korn Recycling erstreckt sich ein unbebautes Gelände, das im Bebauungsplan bisher als Erweiterungsfläche für den Friedhof geführt wurde. Das ist nicht mehr so: Wenn dort jemand erweitert, dann ist es Korn.

Albstadt-Ebingen. Das fragliche Areal liegt oberhalb der Straße Am Malesfelsen und grenzt nördlich an die Firmen Brunner, Riesterer und Rominger an. An seiner Westseite wird es durch den Friedhof begrenzt, im Osten durch eine Lagerfläche von Korn. Im alten Bebauungsplan war es als Erweiterungsfläche des Friedhofs ausgewiesen, aber dass diese Erweiterung je erforderlich werden könnte, ist derzeit nicht abzusehen. Aus diesem Grund haben Albstadts Gemeinderäte in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause leichten Herzens, ohne Diskussion und einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Firmengeländes von Korn Recycling nach Westen zu schaffen.

Stadt will bei Planung ein Wörtchen mitreden

In einem zweiten Schritt verhängte der Gemeinderat eine Veränderungssperre. Der Hintergrund dieser Maßnahme: Die Stadt will bei der Planung der Neubebauung ein Wörtchen mitreden; sie will sichergehen, dass sie keine ihren – so die Sitzungsunterlage – "städtebaulichen Vorstellungen zuwiderlaufenden beziehungsweise widersprüchlichen Vorhaben" genehmigen muss. Die Vorsichtsmaßnahme dürfte unter anderem eine Konsequenz aus Erfahrungen sein, welche die Stadt an anderer Stelle – im Hof in Ebingen – gemacht hat.

Erste Grundstücksgeschäfte zwischen der Stadt und der Firma Korn sind bereits getätigt worden. Wie Wolfgang Kowalczyk, Mitglied der Geschäftsleitung von Korn, gestern auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mitteilte, benötigt das Unternehmen an seinem Ebinger Stammsitz zusätzliche Flächen, um gewissen Neuregelungen des Landesabfallgesetzes – genauer: der Gewerbeabfallverordnung – Genüge zu tun. Das Gesetz ist novelliert worden, eine erste Stufe vor Jahresfrist in Kraft getreten; die zweite wird Anfang 2019 folgen.

Die veränderten Bestimmungen sehen eine noch genauere und spezifischere Abfalltrennung vor; Kowalczyk nennt als Beispiele das Material Holz, bei dem mittlerweile vier verschiedene Altholzkategorien unterschieden werden, und die Bauschutterfassung und -trennung, die teils schon an Ort und Stelle, teils unter dem Malesfelsen erfolgt. Für alle die neu geschaffenen Abfallkategorien müssen separate Lagerplätze geschaffen werden, und damit steigt zwangsläufig der Raumbedarf. Zwar, so Kowalczyk, erfülle die Firma die Auflagen von Stufe eins der Verordnung auch jetzt schon gewissenhaft, aber dabei arbeite man doch ziemlich beengt. Für Stufe zwei müsse daher vorausschauende Abhilfe geschaffen werden.

Wie die aussehen könnte, ist derzeit offen. Der erste Schritt wäre ein Lagerplatz im Freien; den Bau einer Halle als zweiten schließt Wolfgang Kowalczyk nicht aus – es wäre die fünfte des Korn-Ensembles.

Ob es allerdings dazu kommt und wann es so weit sein könnte, steht momentan noch in den Sternen.