Dickes Bündel: Die Anklageschrift und die Ermittlungsakte zum Doppelmordfall in Ebingen ist ebenso recht umfangreich. Nach dem Tod des Angeklagten K. bleibt sie unter Verschluss. (Symbolfoto) Foto: May

Mutmaßliche Beweise werden niemals öffentlich bekannt. Landgericht hatte Anklage unverändert übernommen.

Albstadt/Hechingen - War er es? Oder war er es nicht? Die Frage, ob Jörg K. im März dieses Jahres das ältere Ehepaar in Ebingen getötet hat, wird nach dessen Selbstmord kein Gericht mehr beantworten. Welche Beweise die Staatsanwaltschaft in der bereits terminierten Hauptverhandlung gegen den 46-Jährigen vorbringen wollte, bleibt ebenso unbekannt.

Die Akte – fast 30 Leitz-Ordner stark –, in der die gesammelten Erkenntnisse der Ermittler sowie Gutachten zusammengefasst sind, gilt als vertraulich. Mit dem Tod Ks., der sich in der Nacht auf Montag in der Justizvollzugsanstalt Stammheim erhängt hat, wird das Verfahren eingestellt. Die Akte  bleibt unter Verschluss.

Über Details, insbesondere die für die Öffentlichkeit hochinteressante Frage, welche Indizien und Beweise genau die Ermittler zusammengetragen haben, wird damit nichts bekannt.

Anklageschrift bleibt nichtöffentlich

Nicole Luther, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hechingen, verweist darauf, dass die Ermittlungsakte und die Anklageschrift zunächst einmal allein den Verfahrensbeteiligten zugänglich sei. Diese müssen sie streng vertraulich behandeln. Laut Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer vor der öffentlichen Verlesung der Anklage ganze oder wesentliche Teile aus der Anklageschrift oder anderen amtlichen Schriftstücken eines Strafverfahrens öffentlich mitteilt.

Die Anklage im Fall des Albstädter Doppelmords ist zwar vom Landgericht Hechingen zugelassen worden, die Hauptverhandlung hatte aber noch nicht begonnen. Der erste Prozesstag sollte am 29. September sein. Die Anklageschrift war also noch nicht verlesen – und damit bleibt sie nichtöffentlich. Dies auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, der über den Tod hinaus gilt: Gegen die Anklage kann sich K. nicht mehr zur Wehr setzen.

Fest steht indes, dass nicht nur die Ermittler bei der Polizei und der Strafverfolgungsbehörde, der Staatsanwaltschaft, sondern auch mehrere Richter in Hechingen von einem Tatverdacht gegen K. ausgingen. Das wurde mehrfach überprüft. Zum einen prüfte ein Haftrichter im April nach Ks. Festnahme am Bahnhof Hechingen die Frage, ob Untersuchungshaft angeordnet werden sollte. Voraussetzung dafür ist, dass der Richter einen dringenden Tatverdacht sieht. Ergebnis: K. kam in Untersuchungshaft.

Zwei weitere Prüfungen standen im Zusammenhang mit der Erhebung und der Zulassung der Anklage an. So musste die Schwurgerichtskammer für die Zulassung der Anklage nach Aktenlage einen hinreichenden Tatverdacht erkennen und damit eine Verurteilung als wahrscheinlich erachten. Ergebnis: Die Anklage wurde zugelassen. Ks Anwalt Wolfgang Burkhardt sagte gestern, dass diese Entscheidung des Landgerichts, die Anklage zuzuzlassen, korrekt gewesen sei. Ferner wurde geprüft, ob der Tatverdächtige weiter in Untersuchungshaft bleiben musste. Ergebnis: Er musste.

Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Hechingen übernahm im Übrigen auch den Vorwurf der Staatsanwaltschaft: K. sollte sich wegen Mordes sowie Raubs mit Todesfolge in zwei Fällen ab Ende September vor Gericht verantworten. Die Prüfungen sowie die Zulassung der Anklage erfolgten Ende vergangener Woche. Wenige Tage später tötete sich Jörg K.

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