Hunde: Stadt verweist auf die Regeln

Albstadt. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, mehren sich die Beschwerden über Hundehalter. Die Stadt weist deshalb darauf hin, dass – unter anderem zum Schutz von Kindern und Senioren – Hunde auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet nicht frei umherlaufen dürfen. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft besteht dagegen keine Anleinpflicht; indes muss die Person, die den Hund begleitet, in der Lage sein, jederzeit durch Zuruf auf ihn einzuwirken.

In Grün- und Erholungsanlagen sind Hunde generell an der Leine zu führen; dasselbe gilt für Veranstaltungen oder Versammlungen, an denen viele Menschen teilnehmen. Die Mitnahme auch von angeleinten Hunden auf Sport-, Schul- und Kinderspielplätze ist aus hygienischen Gründen verboten.

Der Halter oder Führer eines Hundes hat außerdem dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Passiert es trotzdem, muss der Hundeführer den Kot unverzüglich zu beseitigen. Es empfiehlt sich also, entsprechende Hilfsmittel – Tüte, kleine Schaufeln und so weiter – mitzunehmen. Hundekottüten sind kostenlos in Rathaus Albstadt, im Bürgerbüro und in den Ortsämtern erhältlich.