Tausende Kubikmeter Erde wurden bereits bewegt. Foto: Weisser

Bevor über den Bauantrag entschieden wurde, waren schon Erdarbeiten in großem Stil im Gange: Gab es für das Gosheimer Unternehmen Hermle in Zimmern eine Sonderbehandlung?

Zimmern o. R. - Die vor der Bauantragsentscheidung der Inkom-Verbandsversammlung erfolgten Erdarbeiten durch die Firma Berthold Hermle AG seien mit dem Landratsamt Rottweil abgestimmt gewesen, erklärt Wirtschaftsförderer Heiko Gutekunst im Nachgang zur letzten Gemeinderatssitzung. Nach dessen Aussage habe es für das Gosheimer Unternehmen keine Sonderbehandlung gegeben.

Die Firma möchte am Zimmerner Standort im Industrie- und Gewerbegebiet Inkom expandieren. Das ist schon seit längerer Zeit bekannt. Deshalb ist es auch erforderlich, den aktuellen Bebauungsplan im südwestlichen Bereich des Verbandsgebiets zu ändern und das bebaubare Areal zu erweitern. Das Verfahren ist derzeit im Gange.

Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen

Die Verbandsversammlung hat jüngst zu den eingegangenen Anregungen und Einwendungen Stellung bezogen. Ab diesem Zeitpunkt sind nunmehr Bauvorhaben zulässig, obwohl das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Voraussetzungen für ein vorzeitiges Bauen sind im Paragraf 33 des Baugesetzbuchs verankert.

In derselben Sitzung der Verbandsversammlung standen auch gleich zwei Bauanträge der Firma Hermle auf der Tagesordnung. Einmal ging es um den Neubau der Produktionshallen. Im zweiten Gesuch beantragte die Bauherrin, im Vorgriff auf die bevorstehende Erweiterung bereits jetzt schon Erdarbeiten (Aushub und Auffüllung) durchführen zu dürfen. Die Versammlung erteilte beiden Vorhaben die Zustimmung.

Tausende Kubikmeter Erde schon im Vorfeld bewegt

Andreas Schobel, Zimmerner Vertreter in der Verbandsversammlung, hatte damals schon darauf hingewiesen, dass die Arbeiten bereits erfolgt seien. In der jüngsten Gemeinderatssitzung – die Bauanträge aus dem Inkom werden im Gremium nur zur Kenntnis gegeben und nicht mehr beraten – wiederholte er seine kritische Anmerkung. "Das hat mir nicht gefallen, dass die Aktion schon durchgeführt worden ist." Tausende von Kubikmetern Erdmaterial seien bewegt worden, betonte Schobel.

Bürgermeisterin Carmen Merz hatte noch am Ratstisch Aufklärung und eine Rückfrage beim Landratsamt angekündigt. Wirtschaftsförderer Heiko Gutekunst liefert nun dazu nähere Informationen. Zum Baugesuch der Firma Berthold Hermle AG seien bereits im Mai 2022 Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt Rottweil geführt worden. Bei großen gewerblichen Bauvorhaben habe sich dieses Vorgehen bewährt, da offene Fragen noch vor Antragstellung geklärt werden könnten. Das Baugenehmigungsverfahren beschleunige sich dadurch.

Kein Privileg der Firma Berthold Hermle

Gutekunst stellt klar: "Derlei Vorgespräche sind kein Privileg der Firma Berthold Hermle AG, sondern werden bei großen und komplexen Bauvorhaben vom Landratsamt Rottweil gerne angeboten und auch oft wahrgenommen." Das Landratsamt habe empfohlen, für die Auffüllung beziehungsweise für das Abgraben des Bodens einen separaten Bauantrag zu stellen. Damit könne vor Baufreigabe für die Produktionshalle mit den Erdarbeiten begonnen werden. Im Vorfeld des Genehmigungsverfahren hinsichtlich des Abgrabens und der Auffüllung sei der Bauherrin bereits zugesagt worden, dass die oberste Bodenschicht abgegraben sowie die Baustelle eingerichtet werden dürfe.

Freigaben dieser Art nicht unüblich

Freigaben dieser Art – so Gutekunst – "sind nicht unüblich und unabhängig vom Antragssteller". Die Firma Hermle habe sich verpflichtet, die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans zu beachten. Somit könne die Baugenehmigung und die Teilbaufreigabe für die Erdarbeiten noch in diesem Jahr erfolgen.

Aus Umweltschutzgründen habe das Freimachen des Baufeldes außerhalb der Vegetationsperiode zu erfolgen. Deshalb seien die Rodungsarbeiten Anfang November durchgeführt worden. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan "Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet 5. Änderung und 2. Erweiterung" liefere keine Anhaltspunkte, dass ein Baumdenkmal auf der alten Hofstelle vorhanden sei.