Wenn Starkregen Keller unter Wasser setzt, kann es dafür viele Gründe geben: verwurzelte Kanäle, eine fehlende Rückstausicherung, überlastete Leitungen. Wer haftet im Schadensfall? Ein Überblick.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie greift bei Schäden, die jedes Gebäude treffen und sogar zerstören können, zum Beispiel Feuer-, Sturm-, Hagel- oder Leitungswasserschäden. Allerdings ist beim Abschluss dieser Versicherung einiges zu beachten, damit keine Lücken offenbleiben. Ein Überblick:
Was ist abgesichert?
Versichert sind Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. „Zu beachten ist dabei, dass nur das Wohngebäude selbst versichert ist, nicht aber dessen Inhalt“, betont Anna Follmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Im Schadensfall übernimmt der Versicherer alle Kosten, um die Immobilie wieder instand zu setzen oder komplett aufzubauen. Aber nicht jede Versicherung deckt alle Risiken ab.“
Braucht man eine Elementarschaden-Versicherung?
Diese Absicherung gegen Naturgefahren wird immer wichtiger. „Die Elementarschadenversicherung kann aber nicht einzeln, sondern nur in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden“, erklärt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten.
„Durch den Klimawandel mehren sich Starkregen, Stürme und andere Naturgefahren und betreffen auch Gebiete, in denen die Bewohner bislang weitgehend davon verschont waren. Deshalb ist jeder Hausbesitzer gut beraten, sich gegen solche Schäden zu versichern“, sagt Annegret Jende, Versicherungsexpertin der Stiftung Warentest. Je höher das Risiko ist, desto teurer wird sich die Versicherungsgesellschaft den Schutz bezahlen lassen.
Wer zahlt bei Sturmschäden?
Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen – allerdings erst ab Windstärke 8 (62 bis 74 Stundenkilometer). Ist vorher eine offizielle Sturmwarnung herausgegeben und sind Nachbarhäuser beschädigt worden, reicht das Versicherungen als Beleg meist aus.
Wer haftet für umgestürzte Bäume?
Wenn ein Baum auf ein Auto fällt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. War der Baum nachweislich morsch, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Die Beweislage ist allerdings vor allem bei Sturmschäden schwierig. Ist ein gesunder Baum umgefallen, wird dies als „höhere Gewalt“ eingestuft und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.
Wer bezahlt den Schaden durch Schnee und Lawinen?
Stürzt das Hausdach unter der Last des Schnees ein oder zermalmt eine Lawine das Haus, ist man finanziell nur dann aus dem Schneider, wenn man zusätzlich zur Gebäudeversicherung einen Schutz gegen Elementarschäden abgeschlossen hat.
Welche Versicherung haftet bei Wasserschaden durch Regen?
Die Police gegen Elementarschäden greift auch, wenn Dauerregen Keller überflutet sowie Wände und Inventar ruiniert. Gebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser.
Die Elementarschäden-Police wird ergänzend zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten und deckt noch weitere Schäden ab: Überschwemmung (außer Sturmflut, Rückstau nur bei Vorhandensein einer Rückstausicherung), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Lawinen.
Welche Versicherung ist bei Blitzschlag die richtige?
Schlägt der Blitz ins Haus ein, kommt die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude auf. Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind über die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung abgedeckt, vorausgesetzt es wurde eine sogenannte Überspannungsklausel vereinbart.
Welchen Unterscheid gibt es bei Versicherungen im Fall von Hagel?
Hagel-Brocken können erhebliche Schäden an Dächern, Fenstern, Türen und Rollläden verursachen. Dafür steht der Gebäudeversicherer ein. Trifft es Autos, dann haftet die Teilkaskoversicherung.
Wann zahlt die Versicherung bei einem Brand?
Die Hausratversicherung ersetzt bei Feuer alle Schäden an Gegenständen im Haushalt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Wohngebäudeversicherung deckt alle mit dem Haus fest verbundenen Teile (Türen, Fenster, Treppen) ab. Die Einzelheiten stehen wie immer im Kleingedruckten der Versicherungspolice.
Was soll man nach einem Schaden durch Unwetter unbedingt tun?
Wer nach einem heftigen Sturm mit Schäden an seinem Haus oder seiner Wohnung zu kämpfen hat, kann oft keinen klaren Gedanken fassen. Dabei ist es essenziell, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn die anschließenden Schritte entscheiden darüber, ob die Versicherung für die Schadenbeseitigung aufkommt.
Dabei leistet die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich für Schäden am Haus und an fest verbautem Inventar. Die Hausratversicherung greift, wenn Einrichtungs- oder Wertgegenstände infolge von Unwetter Schaden nehmen.
Doch mit der Police alleine ist es nicht getan. Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI), nennt die fünf wichtigsten Verhaltensregeln für den Fall der Fälle:
• 1. Regel: Treffen Sie umgehend Maßnahmen, um den Schaden zu begrenzen. Dichten Sie etwa zu Bruch gegangene Fenster ab, um das weitere Eindringen von Regen zu verhindern.
• 2. Regel: Informieren Sie umgehend nach Eintritt des Schadens Ihren Versicherer.
• 3. Regel: Veranlassen Sie notwendige Reparaturen immer erst nach Abstimmung mit dem Versicherer.
• 4. Regel: Dokumentieren Sie Unwetterschäden vor der Beseitigung mit Fotos, Videos oder anderen Beweisstücken. Auch Zeitungsberichte über Unwetterereignisse können dabei hilfreich sein.
• 5. Regel: Beseitigen Sie beschädigte Gegenstände möglichst erst nach Rücksprache mit dem Versicherer.