Das Landratsamt erklärt, warum der Schwenninger Gastronom Müllgebühren zahlen muss, obwohl er durch die Zwangsschließung gar keinen Müll hat. Foto: © eyetronic – stock.adobe.com

Müllgebühren in vollem Umfang zahlen, obwohl kein Müll abgeholt werden muss. Ein Schwenninger Gastronom hatte genau das beanstandet. Das zuständige Landratsamt teilt zwar mit, dass er nicht der Einzige sei, erklärt aber auch, weshalb die Gebühren ein Muss sind.

VS-Schwenningen - Vergangene Woche hatten wir über das Anliegen von Gastronom Jan Christoph Uhl aus Schwenningen berichtet, der sich einen Müllgebührennachlass des Landratsamtes erhofft hatte, weil er aufgrund des Lockdowns seinen Betrieb längere Zeit geschlossen hatte und hat. Doch Erfolg hatte er damit nicht.