Für zugelassene Fahrzeuge ändert sich nicht viel: Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit.

Oberndorf - Zuständigkeitswechsel bei der Kraftfahrzeugsteuer: Ab 4. April wird die Kraftfahrzeugsteuer im Zollernalbkreis nicht mehr vom Finanzamt Balingen, sondern vom Hauptzollamt Ulm, Außenstelle Albstadt, verwaltet. Nach Mitteilung des Finanzamts steht das Steueraufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer seit einigen Jahren nicht mehr den Bundesländern, sondern dem Bund zu.

Als Bürger habe man bisher davon wenig gemerkt, weil die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zwar im Auftrag des Bunds, jedoch weiterhin durch die Finanzämter in den Ländern erfolgte. Seit Februar gehe jetzt Schritt für Schritt auch die verwaltungsmäßige Zuständigkeit auf den Bund über. Zum 4. April sage auch das Finanzamt Balingen der Kraftfahrzeugsteuer »mit einem lachenden und einem weinenden Auge Adieu«, teilt Finanzamtschef Wilhelm Kallenberg mit.

Für die Fahrzeuge im Zollernalbkreis sei ab dann das Hauptzollamt, Außenstelle Albstadt, Neuer Weg 6, zuständig. Die vom Finanzamt erteilten Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit, Einzahlungen sind an die Bundeskasse (IBAN: DE 5175 0000 0000 7500 1009, BIC: MARKDEF1750) zu tätigen. Ein bisheriger Lastschrifteinzug wird automatisch umgestellt.

Telefonisch erreichbar ist das Service-Center für die Kraftfahrzeugsteuer unter 0351/44 83 45 50, per E-Mail unter info.kraftst@zoll.de.

Weitere Informationen:

www.zoll.de