Gegen dieses Wahlplakat der AfD geht das Haus Hohenzollern juristisch vor. Am Dienstag gibt's eine Entscheidung. Foto: Maier

Darf AfD mit der Burg Hohenzollern werben? Prinz geht juristisch gegen Partei vor - er sieht seine Grundrechte verletzt.

Zollernalbkreis - Auf Plakaten, in Broschüren, im Internet: Politiker und Parteien aller Farben nutzen die Burg Hohenzollern gerne zu Werbezwecken. So auch die AfD im aktuellen Wahlkampf vor der Landtagswahl. Gegen das AfD-Motiv geht Georg Friedrich Prinz von Preußen nun juristisch vor – er sieht seine Grundrechte verletzt.

Das Landgericht Stuttgart will in der Auseinandersetzung zwischen dem Prinzen als Chef des Hauses Hohenzollern und der AfD Baden-Württemberg am Dienstag eine Entscheidung bekannt geben.

Die beiden Parteien wurden bereits in der vergangenen Woche angehört. Die Materie ist juristisch komplex, es geht um die Frage, was höher zu bewerten ist: Die Grundrechte des Prinzen – oder das sich aus der Verfassung ergebende Recht der AfD, als Partei Werbung für ihre Ziele zu betreiben. Wenn das Haus Hohenzollern Recht bekommen sollte, dann müsste die AfD das landesweit angebrachte Plakat mit dem Burg-Motiv wohl wieder abhängen.

Grundsätzlich gilt zweierlei: Die Burg Hohenzollern ist urheberrechtlich geschützt – allerdings gilt ebenso die sogenannte Panoramafreiheit. Wenn die Burg also von öffentlichem Grund und Boden aus fotografiert wird, darf das Motiv von jedermann zu vielerlei, auch kommmerziellen Zwecken verwendet werden.

Speziell die Nutzung eines Burg-Fotos durch die Alternative für Deutschland im baden-württembergischen Landtagswahlkampf aber wertet Markus Hennig, Anwalt der Hohenzollern, als eine Grundrechtsverletzung: Das Foto im Zusammenhang mit dem Parteislogan "Für unser Land – für unsere Werte" sei unzulässig, so Hennig.

Für Betrachter des Plakats entstehe dadurch der Eindruck, dass Prinz Georg Friedrich hinter den Zielen der AfD stehe – und genau das sei nicht der Fall, stellt Hennig klar: Das Haus Hohenzollern äußere sich grundsätzlich nicht in politischen Angelegenheiten. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit umfasse auch das Recht, keine Meinung zu äußern – dieses Recht, ebenso das Persönlichkeitsrecht des Prinzen, sehe das Haus Hohenzollern im vorliegenden Fall verletzt, sagt Anwalt Hennig.

Die AfD spiele mit dem Foto und dem Teilsatz "für unsere Werte" – ob bewusst oder unbewusst, in jedem Fall widerrechtlich – mit dem historischen Erbe der Hohenzollern. Die "Vereinnahmung des Hauses Hohenzollern durch die konkrete Verbindung mit dem Slogan" und damit die "Inanspruchnahme des Hauses Hohenzollern durch die AfD" könne nicht hingenommen werden, so Hennig.

Genau darin liegt der Unterschied zu anderen Parteien und Politikern aller Couleur, die den Hohenzollern seit Jahr und Tag für ihre Werbezwecke nutzen. So sind Fotos von der Burg unter anderem in der aktuellen Wahlbroschüre der SPD-Landtagskandidatin Angela Godawa, auf den Internetseiten der FDP Zollernalb, der Linken im Kreis sowie auf den persönlichen Seiten der Landtagsabgeordneten Günther-Martin Pauli (CDU) und Hans-Martin Haller (SPD) zu sehen. Dort dienen sie indes der reinen Illustrierung, man erkennt darauf die Heimat wieder – eine Verbindung zwischen Burg, dem Haus Hohenzollern und politischen Inhalten oder Botschaften gibt es nirgends.