Hans-Peter Hörner ist der neue Kandidat der AfD im Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen. Der Hechinger wurde am Donnerstagabend nominiert. Foto: Maier

AfD-Kreisverbände Zollernalb und Sigmaringen nominieren neuen Mann für Bundestagswahl.

Zollernalbkreis - Die AfD zieht im Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen mit Hans-Peter Hörner als Direktkandidat ins Rennen um die Bundestagswahl. Der 65-Jährige ist am Donnerstagabend in Ebingen nominiert worden. Davor hatten die AfD-Mitglieder Heinrich Fiechtner, der im Januar als Kandidat aufgestellt worden war, abgewählt.

Mit der neuerlichen Nominierung hoffen die AfD-Kreisverbände Zollernalb und Sigmaringen, dass die Querelen der vergangenen Tage und Wochen um die Kandidatur abgeschlossen sind – und sie sich nun statt auf internen Zwist allein auf den Wahlkampf konzentrieren können.

Hans-Peter Hörner stammt aus dem Enzkreis, ist aber mit seiner Familie – Frau und sechs mittlerweile erwachsenen Kindern – seit 40 Jahren in Hechingen zuhause. Dort ist er als Lehrer an der Kaufmännischen Schule tätig. Er ist Mitglied des AfD-Kreisverbands; davor war er politisch nicht aktiv. Als seine Schwerpunktthemen im anstehenden Wahlkampf nannte Hörner im Gespräch mit unserer Zeitung die Sicherheits- sowie die Familien- und Pflegepolitik.

Der AfD-Landessprecher Ralf Özkara, der bei der Nominierungsversammlung im Ebinger Brauhaus Zollernalb dabei war, sagte, er sehe im Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen "gute Chancen". Für die AfD sei dank der "verfehlten CDU-Merkel-Politik" einiges drin – vielleicht sogar das Direktmandat. Für ein gutes Ergebnis sollten sich die Mitglieder nun so richtig reinhängen, so Özkara.

Mit Hörner haben die Kreisverbände Zollernalb und Sigmaringen den zweiten Bundestagskandidaten in diesem Jahr nominiert. Heinrich Fiechtner war im Januar gewählt worden; weil er nach Meinung der Mitglieder aber mehrfach gegen die Parteilinie verstoßen hat, wollten sie ihn wieder loswerden. Neben seinem Querulantentum wurde Fiechtner mangelnde Präsenz in der Region und fehlendes Engagement im Wahlkampf vorgehalten. Das Landesschiedsgericht der AfD hatte die Nominierung Fiechtners bereits im Mai Ende Mai wegen Formfehlern für ungültig erklärt. Formal wurde der "Wahlvorschlag Fiechtner" am Donnerstagabend einstimmig zurückgenommen und seine Wahl im Januar für ungültig erklärt.

Endgültig den Weg freigemacht für die neuerliche Nominierung hatte das Stuttgarter Landgericht. Richter Titze wies einen Antrag Fiechtners als unzulässig zurück, mit dem der Stuttgarter Mediziner die neuerliche Aufstellungsversammlung verhindern wollte. Fiechtner wurde auf den parteiinternen Rechtsweg der Schiedsgerichtsbarkeit verwiesen.

Zu dieser Entscheidung sagte Fiechtner am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung, dass er – falls er abgewählt werden und ein anderer Kandidat nominiert werden sollte – "selbstverständlich" dagegen vorgehen wolle: "Ich lasse nicht locker." Er halte es mit dem Demokratieprinzip und elementaren Wahlgrundsätzen nicht für vereinbar, eine einmal erfolgte formgültige Wahl zu wiederholen, auch wenn eine Partei Vorbehalte gegen einen gewählten Kandidaten im Nachhinein äußere.