Das Grundstück Schmelze 12 in Zimmern: Früher war hier ein Gärtnereibetrieb, jetzt soll das Wohnhaus umgebaut werden. Foto: psw Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Umbau des Gebäudes Schmelze 12 diesmal knapp zugestimmt / Landratsamt hat letztes Wort

Im zweiten Anlauf hat das Baugesuch zum Gebäude Schmelze 12 im Außenbereich von Zimmern die Zustimmung des Gemeinderats gefunden. Das Abstimmungsergebnis fiel aber knapp aus.

Zimmern o. R. (psw). So votierten sieben Gemeinderäte gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und ein Ratsmitglied enthielt sich der Stimme. Für den Bauherrn ist es trotz dieser positiven Entscheidung weiterhin eine Hängepartie. Denn: Er muss die Baurechtsbehörde überzeugen, dass sein Umbauvorhaben privilegiert ist.

In der Diskussion wurde nochmals deutlich, dass es zu diesem Projekt keinen breiten Konsens gibt. Die Gemeindeverwaltung hatte dafür plädiert, dem Umbau des Wohngebäudes zuzustimmen. Bürgermeister Emil Maser und Kämmerer Martin Weiss beriefen sich auf die Gespräche mit der Baurechtsbehörde und deren Aussagen. Danach erfülle das geplante Vorhaben die Voraussetzungen für eine Genehmigung, sofern es als privilegiert eingestuft werde. Dies sei die alles entscheidende Frage, betonte der Schultes. Darüber entscheide aber das Baurechtsamt. Wird die Privilegierung vom Landratsamt verneint, dann ist das Bauvorhaben trotz der Zustimmung des Gemeinderats vom Tisch.

Zum Verständnis: Das Grundstück gehörte früher zu einem Gärtnereibetrieb. Ein Bauunternehmer möchte das Wohnhaus nun umbauen. In Praragraf 35 des Baugesetzbuches wird ausgeführt, dass im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es – wie in diesem Fall – einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient. Aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich fallen darunter. Darüber hat das Landratsamt nun zu befinden.

Einige Räte hatten in einer vorigen Sitzung, als das Gremium den Antrag zunächst abgewiesen hatte, Befürchtungen angedeutet. So könnte der Bauherr auf dem Grundstück Baufahrzeuge und Baumaterialien lagern. Weitere Fragen waren aufgekommen. Diese hatte der Zimmerner Bauamtsleiter Otto Haller allesamt zusammengefasst und den Fachbehörden vorgelegt.

Die Ratsmitglieder erhielten in ihrer Sitzungsvorlage die Antworten der Baurechtsbehörde. Daraus ergab sich kein einziger Ansatzpunkt – abgesehen von der Frage der Privilegierung -, um das geplante Vorhaben ablehnen zu können. Nur bei einer Verunstaltung, und dazu sei die Schwelle im Außenbereich sehr hoch, könnte der Aspekt "Ästhetischer Schutz" der freien Landschaft eine Rolle spielen. Auch bezüglich der Entwässerung wurde eine machbare Lösung signalisiert. Bürgermeister Emil Maser dazu: "Beim Abwasser ist das Landratsamt sehr heikel." Die größere Kubatur war in der letzten Sitzung auch als Ablehnungsgrund angesprochen worden. Berechnungen hätten ergeben, so die Aussage der Gemeindeverwaltung, dass sich die Kubatur nur geringfügig erhöhe, und zwar von 638 Kubikmeter auf 665 Kubikmeter. Auch ein Flachdach müsse geduldet werden. Die geplante Wohnung für den Betriebsleiter mit 75 Quadratmetern sieht die Baurechtsbehörde als angemessen an.

"Als Gemeinderat sollten wir die rechtlichen Belange einfließen lassen, wir haben versucht alles zu klären und die entscheidende Frage der Privilegierung wird von der Baurechtsbehörde geprüft", antwortete Maser auf den Einwand von Ratsmitglied Winfried Praglowski.

Dieser sagte: "Wir können das Vorhaben auch ablehnen." Ratsmitglied Guntram Ober wertete die Zustimmung vor Abwarten der Entscheidung des Landratsamtes als Vorratsbeschluss. Zudem lägen bis jetzt nur Skizzen vor. "Dem werde ich so nicht zustimmen", äußerte er.