Teils teurer, teils günstiger werden die Plätze für die letzte Ruhe auf den Winterlinger Friedhöfen. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat passt Friedhofsgebühren an – aber nicht nur nach oben

Von Karina Eyrich

Winterlingen. "Für diesen Preis könnte man sich auch in einem Holiday-Inn-Hotel einmieten", monierte Gemeinderat Roland Heck die Gebühr für die Benutzung der Friedhofshalle einschließlich der erforderlichen Gerätschaften, die nach der neu kalkulierten Satzung von 100 auf 350 Euro steigen sollte. Auf Antrag Hecks ist dieser Betrag deshalb auf 200 Euro reduziert worden, als der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung über die Bestattungsgebühren abzustimmen hatte.

Eine ganze Reihe von Änderungwen hatte auch Gemeinderat Heiner Schuler vorgeschlagen – sie wurden allerdings denkbar knapp abgelehnt: bei Stimmengleichheit im Gremium, was eher selten vorkommt. Überhaupt war der Anlass für die Neukalkulierung der Gebühren – Bodo Erath hatte sich damit viel Mühe gemacht – ein ungewöhnlicher: Zum Teil herrschte nämlich bisher Gebührenüberdeckung. Im Klartext: Für manche Leistung hat die Gemeinde mehr verlangt als den Betrag, der die Kosten decken würde.

Billiger werden nach der Neufassung der Satzung, die das Gremium schließlich mit sieben zu sechs Stimmen bei zwei Enthaltungen beschloss, Reihengräber, die statt 210 nur noch 140 Euro kosten. Ein Platz in der Urnenstele oder im Urnenhain ist künftig für 500 statt für 570 Euro zu haben, das Nutzungsrecht für zwei Grabstellen in Urnenstele oder Urnenhain für 40 Jahre kostet nur noch 2000 statt 3000 Euro.

Der Beschluss des Gremiums beinhaltet noch mehr Aspekte: Für die Bestattung Auswärtiger darf kein Zuschlag erhoben werden. Außerdem wird nicht mehr als fünf Prozent von den Aufwendungen abgezogen. Anders formuliert: Während Friedhöfe in Großstädten zuweilen auch die Funktion öffentlicher Grünanlagen übernehmen, was sich günstig auf die Friedhofsgebühren auswirkt, werden in Winterlingen nicht mehr als fünf Prozent für diese Funktion, die der Allgemeinheit zugute kommt, abgezogen – Natur zum Erholen ist schließlich auch jenseits der Friedhöfe reichlich vorhanden.

Wie sehen die Gebühren künftig aus? Bestattungen kosten 330 Euro, bei Personen unter 13 Jahren 180 Euro und bei Tot- und Fehlgeburten 130 Euro. Urnenbeisetzungen im Urnengrab kosten 210 Euro, in Urnenstele oder Urnenhain 140 Euro. Reihengräber für Personen über zwölf Jahren kosten 760 Euro, für jüngere 230 Euro. Für ein Urnenreihengrab sind 320 Euro zu entrichten, für eine zusätzliche Urne im Erdgrab 200 Euro, für ein Wahlgrab mit zwei Grabstellen 2700 Euro, für ein Urnenwahlgrab 1600 Euro und für zwei Grabstellen in Urnenstele oder Urnenhain 2000 Euro.