Vertrag mit Förderverein ist verlängert

Winterlingen (are). Für weitere fünf Jahre soll der Förderverein 14-Nothelfer-Kapelle Harthausen die Bauunterhaltungspflicht für das kleine Gotteshaus wahrnehmen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Vertrag mit dem Verein verlängert.

Die engagierten Ehrenamtlichen haben sich schon in den vergangenen zehn Jahren für den Erhalt der Harthauser Kapelle eingesetzt. Es sei ein dankenswerter Glücksfall für die Gemeinde als Eigentümerin der 14-Nothelfer-Kapelle, dass sich der Förderverein so engagiert und tatkräftig um den Erhalt des Bauwerks kümmere, sagte Bürgermeister Michael Maier. Er sei sehr froh, dass die Bereitschaft der Ehrenamtlichen dazu auch weiterhin hoch sei. Auch Ortsvorsteher Emil Oswald, der zudem als Vorsitzender des Fördervereins fungiert, dankte Maier für sein diesbezügliches großes Engagement.

Hintergrund der Entscheidung, die Bauunterhaltungspflicht für die Kapelle an den Förderverein zu delegieren, waren 2005 die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift Denkmalförderung. Ist ein Verein bauunterhaltungspflichtig, erhält er einen höheren Fördersatz: Die Hälfte der zuwendungsfähigen Aufwendungen können damit durch Mittel der Denkmalförderung gedeckt werden, während der Satz für eine Gemeinde lediglich ein Drittel beträgt.

Nachdem der Förderverein sich in seiner Hauptversammlung am 15. Juli dazu entschieden hatte, für weitere fünf Jahre den baulichen Erhalt der 14-Nothelfer-Kapelle in Harthausen zu übernehmen, musste nun der Gemeinderat darüber entscheiden. Diskussionslos und einstimmig entschieden sich die Winterlinger Räte dankend für die Unterstützung der Ehrenamtlichen.

Die Verlängerung um nur fünf statt weiterer zehn Jahre ist dem Umstand geschuldet, dass der Harthauser Förderverein aufgrund seiner Nachwuchssorgen nicht sicher ist, ob er die Pflege der Nothelfer-Kapelle perspektivisch auch über 2021 hinaus stemmen kann.