Auf Windkraftanlagen setzt die Bürgerenergiegenossenschaft. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Windkraft: Teilgenehmigung ermöglicht Bau von vier Anlagen / Bürgerenergiegenossenschaft ist optimistisch

Ziel der Bürgerenergiegenossenschaft mit ihren 112 Mitgliedern und der Verwaltung der Gemeinde Winterlingen sei es von Anfang an gewesen, in Sachen Windkraftanlagen ein regionales Konzept auf die Beine zu stellen. Das betont Martin Kurz, Sprecher der Genossenschaft.

Winterlingen. "Der Nutzen eines solchen Projektes soll soweit als möglich der Region und den Bürgern zufallen", sagt Martin Kurz von der Bürgerenergiegenossenschaft und meint damit den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet Winterlingens.

Die Verwaltung und der Gemeinderat seien bereit gewesen, mögliche Flächen zu einem fairen Preis an die Bürger aus der Region zu verpachten. Von Anfang an hätten sowohl der Gemeinderat als auch die Genossenschaft Wert darauf gelegt, ein solches Projekt auch für die Region insgesamt und vor allem für die Gemeinde Bitz und ihre Bürger zu öffnen. Dort seien bisher trotz entsprechender Untersuchungen aufgrund zu geringer Abstände zur Wohnbebauung keine geeigneten Standorte gefunden und ausgewiesen.

Für die Planung wurde das Büro Grossmann Umweltplanung aus Balingen beauftragt. Um die Bürger und alle Interessierten aus der Region zu informieren, gab es in Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg und den Gemeinden Bitz und Winterlingen ein Infomarkt. Dort informierten Experten über alle Aspekte rund um das Thema Nutzung von Windkraft.

Die Winterlinger Bürgerenergiegenossenschaft erhielt nun mit Bescheid vom 9. Dezember vom Landratsamt in Balingen eine Teilgenehmigung, nach der vier von sieben beantragten Windrädern auf Winterlinger Gemarkung erstellt werden dürfen. "Der vorliegende Bescheid ermöglicht, diese vier Anlagen auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 zu realisieren", erläutert Kurz. Er sei mit einem Sofortvollzug versehen, so dass prinzipiell mit dem Bau begonnen werden könne.

Grund für die Teilgenehmigung sei gewesen, dass lediglich für diese Anlagen eine Befreiung von der Naturparkverordnung "Obere Donau" erteilt worden sei, was Kurz bedauert: "Ausschlaggebend dürften formal-rechtliche Gründe gewesen sein, da die Naturparkverwaltung im Rahmen der Anhörung keine Gefährdung der Schutzzwecke des Naturparks durch die Errichtung von sieben Anlagen gesehen hat." Es bestünden jedoch noch Möglichkeiten, auch für die restlichen drei Anlagen eine Genehmigung zu erhalten. "Diese werden derzeit geprüft", betont Kurz.

Die Genehmigungsbehörde hat im Laufe des Verfahrens 24 Fachämter gehört, sich mit allen kritischen Punkten sowie diversen Widersprüchen gegen das Projekt befasst und bei der Genehmigung Auflagen ausgesprochen: Um einen späteren Rückbau sicherzustellen, ist eine Bankbürgschaft in der entsprechenden Höhe vorzulegen.

Die Vorgaben seien alle eingehalten

Es gibt Vorgaben zu den Themen Schall, Schatten, Lichtimmissionen, Eiswurf, Baugrund, Brandschutz, Luftverkehr sowie diverse naturschutz- und artenschutzrechtliche Vorgaben. Wasser- und bodenschutzrechtliche Richtlinien sind einzuhalten, Ersatzaufforstungen für die Waldumwandlung vorzunehmen, Arbeitsschutz zu gewährleisten und eine Ersatzzahlung in sechsstelliger Höhe zu leisten wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Nach der Prüfung kam das Landratsamt Zollernalbkreis zum Schluss, dass bei dem Projekt mit entsprechenden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen keine Nachteile für die Umwelt zu befürchten seien. "Die Auswirkung dieser Maßnahmen in Verbindung mit einer Reduzierung der geplanten Anlagenanzahl auf die Wirtschaftlichkeit wird derzeit genau untersucht", erläutert Kurz: "Mit der vorliegenden Teilgenehmigung wurde aber auf jeden Fall ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer regenerativen Stromerzeugung in Winterlingen erreicht."

Für das Umsetzen des Projektes laufen Gespräche mit der Enerkraft GmbH als Partner in Sachen erneuerbare Energien. Es soll eine separate Gesellschaft – die Windpark Winterlingen GmbH & Co. KG – gegründet werden, die das Projekt realisiert und dann, nach Inbetriebnahme, interessierten Bürgern und Investoren aus der Region eine Beteiligung ermöglicht.

"Die Teilgenehmigung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Windpark Winterlingen tatsächlich verwirklicht wird", meint Kurz.