Die Gegner der Winterlinger Windräder geben noch nicht auf. Foto: Kalaene

Windkraft: Herbert Bitsch beantragt in Sigmaringen Aussetzung der Baugenehmigung.

Winterlingen - Einen Antrag auf sofortige Aushebung respektive Aussetzung der Immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung zum Aufstellen und Betrieb von vier Windkraftanlagen hat Herbert Bitsch beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gestellt.

Das Land, vertreten durch das Landratsamt des Zollernalbkreises, ist Gegner des Antrags, den der Winterlinger Herbert Bitsch beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gestellt hat. Bitsch will erreichen, dass die sofortige Wirkung der Teilgenehmigung zum Bau von vier Windkraftanlagen auf Winterlinger Gemarkung aufgehoben oder ausgesetzt wird. Seine Begründung: Eine Aufhebung erst im Hauptsacheverfahren käme zu spät; weil dann schon Tatsachen geschaffen wären.

Dem Landratsamt wirft er vor, im Genehmigungsverfahren großzügig gearbeitet zu haben und "seiner Aufgabe, neutral und ohne Berücksichtigung politischer Ideologien zu entscheiden", nicht gerecht geworden zu sein. Zu berücksichtigende Belange wie Freizeit und Erholung, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, Naturschutz und Landschaftspflege – seien nicht angemessen gewürdigt worden. "Mehr als zweifelhaft" sei die Begründung der Befreiung von der Naturparkverordnung "Obere Donau", "rein spekulativ" die Schlussfolgerungen der Behörde in punkto Wirtschaftlichkeit. Vielmehr habe diese sich sehr "häufig von spekulativen Motiven und weniger von Fakten leiten lassen" und bei Unstimmigkeiten, Bedenken und Defiziten bei der Datenerhebung stets zugunsten der Winterlinger Bürgerenergie entschiede, welche die Anlagen bauen will – und gegen die Interessen der Allgemeinheit und des Natur- und Artenschutzes.

Gegen die Befreiung von der Naturparkverordnung führt Bitsch das Argument ins Feld, dass seine Nachbarschaftsrechte verletzt würden. Beispiel: Die Windräder zerstörten das Landschaftsbild; da sie von überall gesehen werden könnten, sei der Hinweis des Landratsamts auf den Straßberger Steinbruch irreführend, denn den sehe man von Winterlingen aus nicht. Des weiteren, moniert Bitsch, wären Spaziergänge auf Waldwegen nicht mehr im bisherigen Umfang möglich, so laut sei der Lärm und so stark die Emmissionen, welche die immerhin in der Nähe eines Hauptwanderwegs stehenden Windräder verursachten. Die Folge: Der Naturpark verliere seine Funktion.

Der nächste Punkt: Trinkwasserschutz. Durch Wegebau, Trassenschlag und Freistellung der Standorte werde Waldboden verdichtet, was sich wiederum negativ auf die hydrologischen Vorgänge auswirke – und das in einem Karstgebiet, das von der Geologischen Landesanstalt als höchst sensibel eingestuft werde. Die Folgen seien in vielerlei Hinsicht nicht absehbar, weil es keine belastbaren Studien gebe – in solchen Fällen, besage das EU-Vorsorgeprinzip, müsse man von den fraglichen Bauprojekten Abstand nehmen. Hinzu komme ein nicht akzeptables Unfallrisiko.

Damit nicht genug: Auf dem Winterlinger Fachberg, wo Bitsch zuhause ist, bewegt sich laut seiner Darstellung die Doppelbelastung durch Körper- und Luftschall schon heute an der Grenze des Vertretbaren – das habe ein Expertengutachten ergeben. Durch die Windräder würde sie weiter gesteigert. Wenn im Großen und Ganzen keine gesetzlichen Grenzwerte überschritten würden, dann liege dies daran, dass die deutschen Vorschriften bislang eher lax seien – in Großbritannien müsse auch ohne Vorbelastungen ein Sicherheitsabstand von drei Kilometern zwischen Windrad und Wohngebiet eingehalten werden; die Briten seien da wesentlich weiter.