Ein Anwohner fühlte sich durch einen geparkten Lastwagen offenbar gestört. Symbolbild. Foto: dpa

Ruhestörung? Wildberger soll Lkw beschädigt haben und muss dafür 1.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Wildberg/Nagold - Ein nächtlicher Streit zwischen einem Lastwagenfahrer und einem in seinem Schlaf gestörten Wildberger beschäftigte das Nagolder Amtsgericht.

Staatsanwalt Matthias Altfelder hegte seine Zweifel, ob der Lastwagen – wie in der Anklageschrift stand – vom Angeklagten beschädigt wurde und Verteidiger Wolfgang Schäfer schien glaubhaft zu versichern, dass die Dellen und Kratzer am Fahrzeug von einem früheren Unfall herrührten. Umso erstaunter waren die Zuhörer der Verhandlung vor dem Nagolder Amtsgericht, dass Richter Martin Link den Mann aus Wildberg zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilte.

Folgendes hatte sich im Sommer zugetragen: Die Frau des Angeklagten beobachtete, wie auf der Straße ein Lastwagen anhielt. Sie bat den Fahrer, doch ein Stück weiterzufahren, weil das Fahrzeug sie dort störte.

Der 23-Jährige ging darauf nicht ein, die vorgeschriebene Lenkzeit sei abgelaufen, er wolle keinen Ärger bekommen. Am Abend stand der Lkw noch immer am gleichen Ort – nicht weit vom Schlafzimmer des Wohnhauses entfernt. Gegen Mitternacht "sind wir wach geworden, weil die Fahrertür des Lkw mehrmals auf- und zugeschlagen wurde", sagte die Frau aus.

Ihr Mann sei daraufhin in Turnhose und Hausschuhen auf die Straße geeilt, um den Fahrer zur Ordnung zu rufen. Sie hätte gesehen, wie der Lkw-Fahrer ihren Mann schubste. Der Angeklagte bestätigte die Aussage seiner Frau.

Der Kraftfahrer schilderte den Vorfall indes ganz anders. Er hätte sich an diesem Abend im Lastwagen schlafen gelegt, sei nach Mitternacht aufgewacht und habe gesehen, wie ein Mann auf den Lkw zugerannt sei und ihn aufforderte rauszukommen. Das hätte er nicht getan und die Tür des Führerhauses verriegelt, als eine Frau mit einem Hund hinzugekommen sei. Wenig später hätte er gehört, wie zweimal auf den Lkw eingeschlagen wurde: "Ich habe die Polizei gerufen."

Ein Beamter sagte als Zeuge aus, er hätte ein Kunststoffteil des 2,50 Meter hohen Außenspiegels auf dem Boden liegen sehen. Aus dem Schadensgutachten ging hervor, dass sich am Lkw nicht nur Dellen am Fahrerhaus und Kratzer an der Wagentür, sondern auch an anderen Stellen befanden. Für Verteidiger Wolfgang Schäfer war damit klar, dass es sich generell um Altschäden gehandelt haben müsste.

Für Richter Martin Link war das heruntergefallene Plastikteil des Außenspiegels aber der Beweis dafür, dass der Angeklagte mit einem Gegenstand auf den Lkw eingeschlagen habe. Deshalb verurteilte er den Wildberger zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu 20 Euro.