Gemeinderat lehnt Vorschlag ab / Aber: Bauplatzreservierungsgebühr verdoppelt sich

Wellendingen (apf). Der Wellendinger Gemeinderat lehnt die Aktualisierung einer Richtlinie ab, die die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen und die Förderung von Familien beim Erwerb eben dieser Bauplätze zum Inhalt hat.

Ein Vorschlag der Verwaltung findet nicht die Zustimmung des Ortsparlaments. Bisher besteht für Käufer von gemeindeeigenen Grundstücken die Möglichkeit, 25 Quadratmeter pro Kind unter 15 Jahren vergütet zu bekommen. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung wurde im Rathaus hierbei eine Ungleichbehandlung gesehen mit Blick auf die Kinder, die im Garten ihrer Eltern bauen und erschließungsbeitragspflichtig werden.

Weil sich jedoch beide Fälle nach Ansicht von Ratsmitgliedern nicht vergleichen lassen, weil es zwei Paar Stiefel seien, wie sich Thomas Schauber anschaulich ausdrückt, die man nicht mit einer Richtlinie "erschlagen" könne, weil der Eigentümer bereits von seinem Grund profitiere, wenn die Gemeinde ein Baugebiet erschließe, wie Alois Eisele anmerkt, weil Armin Klaiber befürchtet, dass das Gremium nicht mehr aus "dieser Kiste" rauskäme und in jeder dritten Sitzung einen Sonderfall beraten würde, lässt sich auch Bürgermeister Thomas Albrecht überzeugen.

Somit bleibt obige Richtlinie so, wie sie 2009 beschlossen wurde. Mit einer Ausnahme allerdings. Diese betrifft den Passus, dass für die Reservierung eines Bauplatzes eine Bearbeitungsgebühr von 250 Euro fällig werde. Jene wird jetzt verdoppelt.

Als Grund dieser Anregung nennt der Bürgermeister den Wunsch, mehr Ernsthaftigkeit in eine Bauplatzreservierung hineinzubringen. In der Verwaltung sei mit Blick auf das neue innerörtliche Baugebiet beim ehemaligen Paul-Hafner-Areal ("Sternenstraße") und diese als günstig angesehene Möglichkeit der Reservierung ein gegenteiliger Eindruck entstanden. Die dann ab sofort geltenden 500 Euro seien für den potentiellen Bauherrn nicht verloren, so Albrecht. Wenn er das Grundstück kaufe, werde die Gebühr zurückerstattet. Der Bürger- meister vergleicht jenen Passus mit einer Reiserücktrittsversicherung.