Zwei Autodiebe mussten sich vor Gericht verantworten. (Symbolfoto) Foto: Heiko Wolfraum

Diebe stehlen Auto in Salzstetten. 39-Jähriger zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Waldachtal-Salzstetten - Ein Fall von Autodiebstahl wurde kürzlich vor dem Amtsgericht Horb verhandelt. Diesen hätte man locker als Stoff für ein Krimidrehbuch hernehmen können.

Im Mittelpunkt standen ein heute 39-jähriger Mann aus Litauen und sein gesondert verfolgter Komplize. Zudem ging es um einen Sportwagen, der zum Tatzeitpunkt rund 47.000 Euro wert war und die Beamten des Kriminalkommissariats Gießen.

In ihrer Anklageschrift warf die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten, der seit 25. August in Haft sitzt und zuvor mehr als zwei Jahre mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde, vor, dass er extra wegen dem geplanten Diebstahl gemeinsam mit einem zweiten Mann aus seinem Heimatland angereist sei, um das hochpreisige Fahrzeug zu stehlen.

Profi-Diebe standen schon länger auf Überwachungsradar

Am Morgen des 23. Mai 2015 staunte der Besitzer des Autos nicht schlecht, als sein Wagen nicht mehr vor der Haustür seiner Salzstetter Wohnung stand. Die beiden Autodiebe hatten in der Nacht den Wagen geknackt, gestartet und vom Hof gefahren.

Und dies quasi unter den Augen der ermittelnden Beamten des Gießener Kriminalamts. Diese hatten die beiden Profi-Diebe schon seit ihrem Grenzübertritt auf ihrem Überwachungsradar. Der sachbearbeitende Kriminaloberkommissar erklärte im Zeugenstand, dass dies durch eine Information des LKA Mittelhessen möglich war, die im Rahmen eines EU-Projektes mit den litauischen Kollegen zusammenarbeiten. Diese Behörde ermittelt schon seit Längerem gegen eine Gruppierung von Autodieben aus der Heimatstadt des Angeklagten. Eine Bande, die sich darauf spezialisiert hat, hochpreisige Autos in Deutschland zu klauen. Der Name des Angeklagten tauchte bei den entsprechenden Ermittlungen immer wieder auf, und als dieser sich mit einer zweiten Person auf die Reise nach Deutschland machte, hängten sich die Gießener an seine Fersen. Obwohl die Täter sehr vorsichtig waren, und unter anderem ihr Fahrzeug wechselten, konnten die Observationsteams den beiden Autodieben folgen. Ihr Weg führte sie letztendlich ins Waldachtal, wo die Männer das Sicherheitssystem des Sportwagens knackten.

Weit kamen sie jedoch nicht. Gerade mal bis in den nächsten Ort. In einem Wald hinter dem Altheimer Bahnhof ließen sie den Porsche mit laufendem Motor stehen. Die Diebe hatten das geklaute Fahrzeug überprüft und das GPS-Überwachungssystem gefunden. Ausschalten konnten sie es nicht, also ließen sie den Wagen stehen, machten sich aus dem Staub und entkamen über die offene Grenze.

Obwohl die Polizei "quasi nebenher gefahren war", wie es der extra aus Köln angereiste Anwalt des Täters nannte, erfolgte kein Zugriff durch die ermittelnden Beamten. Grund dafür war, dass sie die beiden Autodiebe weiter beobachten wollten, um so eventuell feststellen zu können, ob die Bande in Deutschland eine Art Beschaffungsstruktur aufgebaut hat. In Frankfurt vermutete man einen Mittelsmann, der sich auf die Suche nach den passenden Autos machte, die dann mithilfe modernster Technik geknackt und mittels einem Kühllaster, in dem man die Fahrzeuge über die Grenze schaffte, abtransportiert wurden. Diesen Mittelsmann besuchten die beiden Täter während ihrer Tour. Der Name des Angeklagten tauchte auch als Geschäftsführer der Transportfirma, der der besagte Kühllaster gehört, in den Ermittlungsakten auf.

Jede Menge Beweise also, auf die sich die Anklage stützte. Dies wusste auch der erfahrene Angeklagte, der gleich zu Beginn der Verhandlung mit einem Geständnis und einer rührseligen Geschichte von einem neuen Familienglück, das er sich in seinem Heimatland mühsam aufgebaut habe, die Flucht nach vorne antrat. Doch ohne Erfolg. Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick und seine beiden Schöffen verurteilten ihn zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung. Das einzige, was ihn vor einer wesentlich längeren Haftstrafe bewahrte, war die Tatsache, dass man ihm einen bandenmäßigen Diebstahl nicht nachweisen konnte.

Als Pluspunkte zugunsten des Täters wertete die Staatsanwältin, die zwei Jahre Strafhaft forderte, das Geständnis und dass das Fahrzeug schnell seinem Besitzer zurückgegeben werden konnte. "Wenn wir hier aber eine Strafe auf Bewährung einräumen, erschüttern wir das Vertrauen der Bevölkerung in unserer Rechtssystem", fand die Anklagevertreterin deutliche Worte. Das Schöffengericht sah es ähnlich. "Man kann diese Strafe nicht auf Bewährung aussetzen", so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. "Es muss klar sein, dass es sich nicht lohnt, nach Deutschland einzureisen, um hochwertige Güter zu stehlen – deshalb gebietet schon die Verteidigung unserer Rechtsordnung ein solches Urteil", erklärte der Richter weiter. "Wir blieben am unteren Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Strafzumessung – mehr geht beim besten Willen nicht." "Auch bleibt der Haftbefehl wegen dringender Fluchtgefahr in Kraft, denn wenn ich sie bis zur eventuellen Berufungsverhandlung auf freiem Fuß lasse, dann bin ich sicher, dass sie sich in ihr Heimatland absetzen", machte der Richter den letzten Hoffnungsschimmer des Osteuropäers zunichte.