Über das Internet hatte der Angeklagte das junge Mädchen erpresst. (Symbolfoto) Foto: Archiv

Angeklagter soll 15-Jährige zu sexuellen Handlungen genötigt haben und kommt mit Bußgeld davon.

Waldachtal/Horb - Ein Mann aus Leinfelden-Echterdingen musste sich am Montag im Amtsgericht in Horb wegen besonders schwerer Nötigung einer jungen Frau aus Waldachtal verantworten.

Der Angeklagte habe im Jahr 2012 über das Internet mit einem damals 15-jährigen Mädchen aus Waldachtal Kontakt aufgenommen. Daraufhin kam es an mehreren Wochenenden zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen und zum Geschlechtsverkehr zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen. Als der Angeklagte nach einer Zeit weitere und speziellere sexuelle Handlungen eingefordert habe, wollte die 18-Jährige den Kontakt abbrechen.

Dies habe der Angeklagte nicht akzeptiert und soll der 18-Jährigen über ein soziales Netzwerk unter Nutzung mehrerer Profile angedroht haben, diverse Videos und Bilder mit pornografischen Inhalten von ihr zu veröffentlichen. Des Weiteren soll er, unter Androhung einer Vergewaltigung durch mehrere Männer, weitere Fotos und Videos von ihr zu bekommen. Äußern wollte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht und verhielt sich während der gesamte Verhandlung ruhig.

Aufmerksam geworden ist der Schulleiter der Geschädigten, der die Polizei eingeschalten habe, nachdem die Schülerin immer öfters aufgelöst in der Schule erschien und über Probleme geklagt habe. Als die Polizisten das Mädchen befragten, erzählte sie, sie sei sexsüchtig und habe bis dahin schon zehn bis 15 Geschlechtspartner gehabt. Neben drei Polizisten, die als Zeugen vor Gericht geladen waren, wurde die 18-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt.

Nach zweieinhalb Stunden, als man das Urteil des Richters erwartete, wurde dann das Verfahren gegen den gebürtigen Kroaten vorläufig eingestellt. Grund dafür sei die nicht eindeutige Beweislage. Man könne nicht genau sagen, ob das Mädchen auf Grund der Androhungen die sexuellen Handlungen vollzog, oder ob sie aus freiem Willen handelte.

Doch wurden dem Angeklagten gewisse Auflagen aufgesetzt. Diese beinhalten eine Geldbuße von 2000 Euro, zahlbar in vier Monatsraten zu je 500 Euro. Des Weiteren ist dem Angeklagten jeglicher Kontakt zu der geschädigten untersagt.

Sollte er gegen diese Auflagen verstoßen, würde das Verfahren an dieser Stelle wieder aufgenommen werden. Junge Menschen, die im Internet erpresst werden, sind heute keine Seltenheit mehr.

Doch wie kann man ihnen helfen? Das Bußgeld, das der Angeklagte entrichten muss, geht an die Stiftung Eigen-Sinn in Freudenstadt. Dort wird versucht, Kinder aus schwierigen Lebensphasen oder nach belastenden Erlebnissen zu stärken und eine gute Zukunft zu ermöglichen.