Kommunales: Windkraft für Ortschaftsverwaltung erledigt

Waldachtal-Salzstetten. Salzstettens Ortsvorsteher Wolfgang Fahrner informierte in der Sitzung des Ortschaftsrates über den neuesten Stand in Sachen Windkraftanlagen in Salzstetten. Dabei bezog er sich auf die Bekanntgaben und Ausführungen von Bürgermeisterin Annick Grassi, die in der Sitzung des Gemeinderats im November erörtert wurden. Nach Einschätzung der Ortschaftsverwaltung, so Fahrner, sei nun das Thema Windkraft für das im Teilflächennutzungsplan (TFNP) Waldachtal ausgewiesene Salzstetter Gebiet (Altheimer Heiligenwald/Spitalwald) endgültig erledigt. Die Ergebnisse aus den beiden Artenschutzgutachten für die Gebiete in Tumlingen und Salzstetten seien eindeutig: Der geschützte Rotmilan unterhalte zwölf Reviere im Bereich Hagenbuch und deren 13 im Bereich Heiligenwald/Spitalwald. Da die festgestellte Population in den betroffenen Gebieten sogar um den Faktor drei höher sei als von dem Landesamt (LUBW) gefordert werde, sei eindeutig nachgewiesen worden, dass es für das Betreiben von Windenergieanlagen (WEA) keine Genehmigungen geben könnte.

Gemeinde erhält endgültigen Plan

Fahrner führte weiter aus, dass die Ergebnisse dieser Gutachten nun offiziell in die Sitzung der Verbandsversammlung am 16. Februar einfließen sollen. Dort solle dann entschieden werden, dass die beiden Gebiete aus dem TFNP entnommen werden. Damit erhalte die Gemeinde dann einen gültigen TFNP Windkraft, welcher für die Gemeinde Waldachtal keine Standorte für WEA mehr ausweist. Fahrner stellte weiterhin fest, dass sich sein Gremium bereits recht früh auf die Angaben des LUBW über die Dichte der Milane berufen habe und dem Gemeinderat sehr früh in den Empfehlungsbeschlüssen geraten habe, die beiden Gebiete nicht in den TFNP einzuarbeiten sondern im Gegenteil herauszunehmen.

Wäre der Gemeinderat diesen Beschlüssen gefolgt, so Fahrner, hätte man sich viel Zeit und Geld ersparen können. Positiv sei aber auch, dass die entsprechenden Artengutachten ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde durchgeführt werden konnten. Eine Vielzahl von Spendern, die sich mit dem NABU zusammenschlossen, hätten letztlich dafür gesorgt, dass mit dem vorliegenden Artenschutzgutachten Rechtssicherheit erreicht worden sei.