Ortsvorsteher Hartmut Romann (rechts) begrüßte in den Reihen des Ortschaftsrates Tumlingen den Nachrücker Jens Walter. Foto: il Foto: Schwarzwälder-Bote

Patrick Kuhn muss wegen Befangenheit den Ortschaftsrat Tumlingen verlassen / Nachfolger ist Jens Walter

Waldachtal-Tumlingen (il). Aus Befangenheitsgründen wurde der erst im Mai in den Tumlinger Ortschaftsrat gewählte Patrick Kuhn verabschiedet. Sein Nachfolger ist Jens Walter.

Schon kurz nach der Wahl des neu gewählten Ortsvorstehers Hartmut Romann in der vergangenen Sitzung des Gremiums im September seien Stimmen zu "Befangenheitsgründen" im Ortschaftsrat Tumlingen laut geworden. Romann, der im Mai als Ortschaftsrat nicht zur Wahl aufgestellt war, warf seinen Hut erst viel später in den Ring, um das Amt des neuen Ortsvorstehers in Tumlingen. Mit fünf zu vier Stimmen wurde Romann damals schließlich auch gewählt.

"Immerhin habe ich jetzt mehr Zeit für Privates"

Nun ging es um die Person Patrick Kuhn, der Romanns Schwiegersohn ist. Der stellvertretende Ortsvorsteher Kurt Kübler übernahm deshalb den Tagesordnungspunkt zur Feststellung von Befangenheits- und Hinderungsgründen nach Paragraf 29 der Gemeindeordnung (GemO). Kübler führte zuvor aus, dass Ortschaftsrätin Andrea Freudenberg sich explizit informiert habe und dabei festgestellt habe, dass nach Paragraf 29 der GemO in Tumlingen ein solcher Fall tatsächlich vorliege. Ortschaftsrat Patrick Kuhn sei als Schwiegersohn von Ortsvorsteher Hartmut Romann als Ortschaftsratmitglied nicht mehr vertretbar.

Das Abrücken von Ortsvorsteher Romann war Freudenberg nicht genug: Sie stellte die Anfrage, ob dieser während der Beratung des Gremiums nicht den Saal verlassen müsse. Gemeinderatsmitglied Horst Richter, der dieser Sitzung als beratendes Mitglied beiwohnte, hielt das Verlassen des Ratstisches jedoch für ausreichend. Romann nahm auf der Bank der Zuschauer Platz.

Kübler verlas noch einmal den Abschnitt aus der Gemeindeordnung, der zur Feststellung von Befangenheits- und Hinderungsgründen führt. Auf die Nachfrage Küblers, wer dieser Feststellung der Befangenheit von Kuhn zustimme, hoben sich zunächst nur verhalten die Hände. Ortschaftsrat Gerd Johannsen hakte dann aber noch einmal nach: "Zählen unsere Stimmen überhaupt oder ist das eine reine Feststellung? Denn wenn die Befangenheit Kuhns sowieso schon festgestellt ist, brauchen wir gar nicht darüber abstimmen."

Kübler zerstreute die Bedenken des Gremiums: "Es handelt sich tatsächlich nur um die Feststellung der Befangenheit." Diese müsse nun von den vollzählig anwesenden Räten zur Kenntnis genommen und lediglich bestätigt werden.

Ortsvorsteher Romann sowie dessen ausscheidender Schwiegersohn Kuhn nahmen das Prozedere mit Humor. "Immerhin habe ich jetzt mehr Zeit für Privates", meinte Kuhn, wobei er sicher auch auf seine Aufgabe als "werdender Vater" hinwies.

Sein Schwiegervater Romann ließ es sich dennoch nicht nehmen, ihm im Namen der Gemeinde eine kleine Anerkennung in Form eines Weinpräsents zukommen zu lassen. Kuhn habe nur kurze Zeit den Ortschaftsrat "bereichert".

Anschließend durfte der "Nachrücker" aus der Liste der Freien Wählervereinigung, Jens Walter, der voller Vorfreude auf der Zuschauerbank ausharrte, endlich und nicht ohne Stolz seinen Platz am Ratstisch einnehmen. Die danach folgende Gelöbnisformel war dann nur noch Formalität.