Wer einen "falschen Fuffziger" findet und damit zahlen will, kann in ernste Probleme kommen. Foto: Pixabay

Wer einen dubios aussehenden Geldschein findet und einfach mal versucht, damit zu bezahlen, kann am Ende leicht auf der Anklagebank landen. Diese Erfahrung hat am Dienstag eine 28-Jährige Studentin beim Amtsgericht Hechingen gemacht.

Hechingen - Sie kam noch halbwegs glimpflich davon: sie muss nun 500 Euro ans Albstädter Tierheim überweisen, aber ansonsten wurde das Verfahren wegen des "Inverkehrbringens von Falschgeld" gegen sie eingestellt.

Dafür war ihr Vergehen wohl einfach zu gering. Sie habe beim Verlassen einer Balinger Disco einen zusammengefalteten 50-Euro-Schein auf dem dunklen Parkplatz gefunden und sich "einfach gefreut" und eingesteckt. Als sie an einer Hechinger Tankstelle zahlen wollte, legte sie den Schein hin. Dass das Falschgeld war, wollte sie nicht bemerkt haben.

"Dass der falsch ist, habe ich gleich gefühlt und gesehen", berichtete der 28-jährige Aushilfstankwart, der als Zeuge geladen war. Der Schein habe ausgesehen "wie das Geld von Monopoly", zudem sei unten auch das Wort "Kopie" draufgestanden. Er wollte erst keine große Sache draus machen, zog einfach nur den Schein ein und schrieb "Falschgeld" drauf um ihn sicher aus dem Verkehr zu ziehen. Die junge Frau konnte dann problemlos per EC-Karte zahlen.

"Wir waren alle mal jung"

"Aber meine Chefin hat mich dann später belehrt, dass das ein Fehler war", berichtete der Tankwart weiter. Wenn mit Falschgeld bezahlt wird, muss immer die Polizei benachrichtigt werden. Was dann auch passierte. Und so kam der Fall ins Rollen und landete am Dienstag vor dem Amtsgericht.

Dass hier keine "Schwerverbrecherin" vor ihr sitze, sei klar zu erkennen, stellte die Richterin im Verlauf der kurzen Verhandlung fest. Die Angeklagte wirkte offenherzig und eher jugendlich. "Wir waren alle mal jung, das hätte auch anderen Studenten so passieren können", meinte die Richterin lächelnd. Ob die junge Frau wirklich geglaubt hat, dass der Schein echt ist, oder ob sie in jugendlichem Leichtsinn einfach mal probiert hat, ob sie mit ihm bezahlen kann, blieb an diesem Nachmittag offen.

Eine Bagatelle sah die Richterin jedenfalls nicht in dem Vorgang, wie die Verhängung des Bußgelds beweist. Die junge Frau, die sich Geld für ihr Studium selbst verdient, dürften die 500 Euro, die sie nun bezahle muss, durchaus schmerzen. Von weiteren strafrechtlichen Konsequenzen gegen sie wurde mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft aber abgesehen.